Altersgrenzen

Der Staat muss junge Menschen vor Gefahren schützen. Dieser „Schutzauftrag“ ist im Grundgesetz fest verankert. Wenn du unter 18 Jahre bist, gelten für dich deswegen andere Regeln.

Handy, Sneaker und Co.: Das darfst du kaufen.

Unter 18 Jahren bist du „beschränkt geschäftsfähig“. Diese Regel soll dich vor allem davor schützen, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten und Schulden zu machen.


„Beschränkt geschäftsfähig“?
„Beschränkt geschäftsfähig“ heißt: Du kannst keine Verträge abschließen, die dich zu einer Leistung verpflichten. Also hauptsächlich dazu, jemandem Geld zu bezahlen.


Wichtig: Ein Vertrag muss nicht schriftlich sein. Auch wenn du ein Eis kaufst, schließt du – im rechtlichen Sinne – einen „Vertrag“ ab. Dieser mündliche „Vertrag“ verpflichtet den Verkäufer nämlich dazu, dir eine Kugel Eis zu geben, und dich, einen bestimmten Betrag Geld dafür zu bezahlen.

Natürlich darfst du dir als Minderjähriger ein Eis kaufen. Das ermöglicht der sogenannte „Taschengeldparagraph“.

  • Taschengeldparagraph: Was darf ich kaufen?

    Der sogenannte Taschengeldparagraf sagt, dass Minderjährige ihr Taschengeld für alle Dinge ausgeben dürfen, die sie haben wollen. Achtung: Zum "Taschengeld" gehört nicht das Geld, dass du zu Weihnachten, zur Konfirmation oder wegen eines guten Zeugnisses von irgendjemanden geschenkt bekommen hast.
  • Welche Verträge U18 sind ungültig?

    Alle Verträge, die dich dazu verpflichten, mehr Geld zu bezahlen als du Taschengeld bekommst, sind ungültig. Ein Handyvertrag, den deine Eltern nicht unterschrieben haben, ist zum Beispiel ungültig. Auch ein Mietvertrag, den deine Eltern nicht unterschrieben haben, ist ungültig. Aber auch der Kauf eines Computers oder teurer Schuhe ohne das Einverständnis deiner Eltern (mündlicher „Vertrag“!) ist ungültig. Wenn du deine Entscheidung nach dem Kauf bereust, kannst du den Computer oder die Schuhe also ohne Probleme wieder ins Geschäft bringen und bekommst das Geld zurück.
    Allerdings dürfen auch deine Eltern Dinge zurückgeben, die du gekauft hast. Sie dürfen das auch, wenn du die Sachen von Geld gekauft hast, das du zu Weihnachten, zur Konfirmation oder wegen eines guten Zeugnisses von irgendjemanden geschenkt bekommen hast. Denn dieses Geld zählt nicht zum Taschengeld!
  • In welchen Fällen hilft mir die Verbraucherzentrale?

    Du hast etwas gekauft und bist nicht zufrieden damit? Du hast Ärger mit einer Firma, zum Beispiel wegen eines Handyvertrages? Dann kannst du mit der Verbraucherzentrale reden. Die Verbraucherzentrale ist ein gemeinnütziger Verein, der die Interessen von Verbrauchern und Konsumenten schützt. Die Verbraucherzentrale ist der einzige Verein, der Menschen außergerichtlich vertreten und beraten darf. Das dürfen sonst nur Anwälte. Für die Beratung musst du nicht Mitglied im Verein sein. Die Beratung kostet aber Geld. Wie viel Geld die Beratung kostet, hängt von der Frage ab, die du hast.
    Übrigens: Wenn du Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommst, ist die Beratung kostenlos. Nur wenn du mehr als eine Beratung brauchst, musst du etwas zahlen.

    Kontakt
    Verbraucherzentrale Hessen
    Beratungsstelle Wiesbaden
    Bahnhofstraße 36
    65185 Wiesbaden
    Tel. 0611 378081

    Beratungszeiten:
    Montags 10:00–13:00 Uhr und 14:00–17 Uhr
    Dienstags 10:00–13:00 Uhr und 14:00–18 Uhr
    Freitags 10:00–13:00 Uhr

Tattoos und Piercings unter 18

Darfst du dich tätowieren und piercen lassen, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist? Ja, aber deine Erziehungsberechtigten müssen vorher zustimmen.


Denn: Tattoos und Piercings sind aus rechtlicher Sicht Körperverletzungen. Und Körperverletzungen sind grundsätzlich strafbar – es sei denn, die betroffene Person gibt ihre Einwilligung.


Warum müssen meine Eltern zustimmen?


Weil du nur „beschränkt geschäftsfähig“ bist. Das heißt: Der Staat geht davon aus, dass du noch nicht alle Folgen deines Handelns richtig einschätzen kannst.


Wenn deine Eltern nicht zugestimmt haben und jemand tätowiert oder pierct dich trotzdem, könnt ihr beide Ärger bekommen: Du zuhause und der Tätowierer beziehungsweise Piercer vor Gericht – wegen Körperverletzung.


Wann sind Alkohol, Tabak und Disco erlaubt?

Ab welchem Alter darf ich in die Disco und wie lange? Ab welchem Alter darf ich Zigaretten oder Bier kaufen?
Das alles steht im Jugendschutzgesetz, das zum öffentlichen Recht gehört. Das Jugendschutzgesetz regelt, was junge Menschen in der Öffentlichkeit dürfen und was nicht.


Jugendschutz
Viele Regeln des Jugendschutzes sind aus deiner Sicht Verbote. Aber keine Sorge: Es können nur Erwachsene bestraft werden. Kaufst du zum Beispiel als 14-Jähriger Zigaretten, bekommst nicht du den Ärger, sondern der Verkäufer.



Die wichtigsten Regeln für Jugendliche

  • Das darf ich zwischen 14 - 15 Jahren.

    - Du darfst keinen Alkohol und keine Zigaretten kaufen (auch E-Zigaretten). Ebenso darfst du solche Produkte nicht konsumieren.

    - Du darfst nicht in Bars, Clubs und Spielhallen gehen.

    - Du darfst nur bis 22 Uhr ins Kino gehen. Der Film muss für deine Altersstufe freigegeben sein.

    - Du darfst nur zwischen 05:00 Uhr und 23:00 Uhr in "Gaststätten" gehen. Außerdem darfst du das nur, wenn du etwas essen oder trinken willst, auf einer Reise bist oder wenn du eine Veranstaltung besuchst, die von einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt wird. Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind Vereine, die Angebote für junge Menschen machen und vom Staat gefördert werden.

    - Du darfst nicht auf Tanzveranstaltungen gehen (Disco). Ausnahme: Die Tanzveranstaltung ist von einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder eine Aufführung, bei der du selbst mitmachst.

    Wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel: Wenn ein Elternteil oder eine „erziehungsbeauftragte“ Person dabei ist, darfst du Gaststätten, Kinos und Tanzveranstaltungen besuchen, so lange du willst.
    „Erziehungsbeauftragt“ heißt:

    - Eine volljährige Person hat mit deinen Eltern vereinbart, für eine bestimmte Zeit auf dich aufzupassen oder

    - Eine volljährige Person ist beruflich damit beauftragt, für eine bestimmte Zeit auf dich aufzupassen (Erzieher, Jugendleiterin, Sozialarbeiter und so weiter).
  • Das darf ich zwischen 16 - 18 Jahren.

    - Du darfst keine Zigaretten kaufen (auch E-Zigaretten). Ebenso darfst du solche Produkte nicht konsumieren.

    - Du darfst bestimmte alkoholische Getränke kaufen und trinken, zum Beispiel Bier, Wein und „Schaumwein“ (Sekt). Mischungen, in denen diese Getränke enthalten sind, darfst du auch kaufen und trinken. „Harten Alkohol“ (Hochprozentiges) darfst du aber weder kaufen noch trinken.

    - Du darfst nicht in Bars, Clubs und Spielhallen gehen.

    - Du darfst nur bis 24 Uhr ins Kino gehen. Der Film muss für deine Altersstufe freigegeben sein.

    - Du darfst zwischen 24:00 und 05:00 Uhr nicht in Gaststätten gehen. Ausnahme: Du nimmst an einer Veranstaltung teil, die von einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt wird. Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind Vereine, die Angebote für junge Menschen machen und vom Staat gefördert werden.

    - Du darfst bis 24 Uhr auf Tanzveranstaltungen gehen (Disco).

Der „U18 - Zettel“


Wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel: Wenn ein Elternteil oder eine „erziehungsbeauftragte“ Person dabei ist, darfst du Gaststätten, Kinos und Tanzveranstaltungen besuchen, so lange du willst.

  • Was heißt „erziehungsbeauftragt“

    „Erziehungsbeauftragt“ heißt:
    - Eine volljährige Person hat mit deinen Eltern vereinbart, für eine bestimmte Zeit auf dich aufzupassen oder
    - Eine volljährige Person ist beruflich damit beauftragt, für eine bestimmte Zeit auf dich aufzupassen (Lehrerin, Erzieher, Jugendleiterin, Sozialarbeiter und so weiter).
  • Was ist der „U18 - Zettel“?

    Die Betreiber von Gaststätten, Kinos und Tanzveranstaltungen sind verpflichtet, die „Erziehungsbeauftragung“ zu überprüfen. Meistens wollen sie deshalb etwas Schriftliches sehen. Man nennt so ein Dokument umgangssprachlich auch „Muttizettel“ – du kannst natürlich aber auch einen „Vatizettel“ vorzeigen.
  • Was muss alles auf einem „U18 - Zettel“ stehen?

    Der „U18 - Zettel“ sollte am besten folgende Angaben enthalten:
    - den Namen deiner Eltern,
    - deinen eigenen Namen,
    - den Namen der volljährigen Person, die auf dich aufpasst,
    - eine formlose Erklärung deiner Eltern, dass sie die volljährige Person zeitweise mit deiner Erziehung beauftragt haben,
    - Angaben zur Veranstaltung, die du besuchst
    - die Unterschrift deiner Eltern mit Datum

Achtung: Keine Garantie für Einlass
Auch mit Mutti- oder Vatizettel gibt es keinen garantierten Einlass. Die Veranstalter entscheiden selbst, ob sie dich reinlassen oder nicht. Tipp: Frage vorher nach!


Ab welchem Alter kann ich bestraft werden?

In Deutschland ist man erst ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Kinder und Jugendliche können bis zu ihrem 14. Geburtstag nicht verurteilt werden, zum Beispiel wegen Diebstahl oder Körperverletzung.


Zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr kommt es auf den Einzelfall an: Wenn jemand in diesem Alter die Fähigkeit hat, die Folgen einer (illegalen) Handlung zu verstehen, kann er bestraft werden. Allerdings gilt für junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren das Jugendstrafrecht.


Manchmal gilt das Jugendstrafrecht sogar bis 21 Jahre. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich von den Regelungen für Erwachsene. Hier gilt der Grundsatz „Erziehung vor Strafe“. Das heißt: Bevor ein junger Mensch ins Gefängnis muss, kommen zunächst andere Maßnahmen zum Einsatz. Das können zum Beispiel Sozialstunden sein.


Fazit

Achte als minderjährige Person darauf, wo du die Erlaubnis deiner Eltern benötigst. Wichtig ist auch, dass schriftliche Bescheinigungen wie der „Muttizettel“ alle wichtigen Angaben enthalten.

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