Der Staat muss junge Menschen vor Gefahren schützen. Dieser „Schutzauftrag“ ist im Grundgesetz fest verankert. Wenn du unter 18 Jahre bist, gelten für dich deswegen andere Regeln.
Unter 18 Jahren bist du „beschränkt geschäftsfähig“. Diese Regel soll dich vor allem davor schützen, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten und Schulden zu machen.
„Beschränkt geschäftsfähig“?
„Beschränkt geschäftsfähig“ heißt: Du kannst keine Verträge abschließen, die dich zu einer Leistung verpflichten. Also hauptsächlich dazu, jemandem Geld zu bezahlen.
Wichtig: Ein Vertrag muss nicht schriftlich sein. Auch wenn du ein Eis kaufst, schließt du – im rechtlichen Sinne – einen „Vertrag“ ab. Dieser mündliche „Vertrag“ verpflichtet den Verkäufer nämlich dazu, dir eine Kugel Eis zu geben, und dich, einen bestimmten Betrag Geld dafür zu bezahlen.
Natürlich darfst du dir als Minderjähriger ein Eis kaufen. Das ermöglicht der sogenannte „Taschengeldparagraph“.
Darfst du dich tätowieren und piercen lassen, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist? Ja, aber deine Erziehungsberechtigten müssen vorher zustimmen.
Denn: Tattoos und Piercings sind aus rechtlicher Sicht Körperverletzungen. Und Körperverletzungen sind grundsätzlich strafbar – es sei denn, die betroffene Person gibt ihre Einwilligung.
Warum müssen meine Eltern zustimmen?
Weil du nur „beschränkt geschäftsfähig“ bist. Das heißt: Der Staat geht davon aus, dass du noch nicht alle Folgen deines Handelns richtig einschätzen kannst.
Wenn deine Eltern nicht zugestimmt haben und jemand tätowiert oder pierct dich trotzdem, könnt ihr beide Ärger bekommen: Du zuhause und der Tätowierer beziehungsweise Piercer vor Gericht – wegen Körperverletzung.
Ab welchem Alter darf ich in die Disco und wie lange? Ab welchem Alter darf ich Zigaretten oder Bier kaufen?
Das alles steht im Jugendschutzgesetz, das zum öffentlichen Recht gehört. Das Jugendschutzgesetz regelt, was junge Menschen in der Öffentlichkeit dürfen und was nicht.
Jugendschutz
Viele Regeln des Jugendschutzes sind aus deiner Sicht Verbote. Aber keine Sorge: Es können nur Erwachsene bestraft werden. Kaufst du zum Beispiel als 14-Jähriger Zigaretten, bekommst nicht du den Ärger, sondern der Verkäufer.
Wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel: Wenn ein Elternteil oder eine „erziehungsbeauftragte“ Person dabei ist, darfst du Gaststätten, Kinos und Tanzveranstaltungen besuchen, so lange du willst.
Achtung: Keine Garantie für Einlass
Auch mit Mutti- oder Vatizettel gibt es keinen garantierten Einlass. Die Veranstalter entscheiden selbst, ob sie dich reinlassen oder nicht. Tipp: Frage vorher nach!
In Deutschland ist man erst ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Kinder und Jugendliche können bis zu ihrem 14. Geburtstag nicht verurteilt werden, zum Beispiel wegen Diebstahl oder Körperverletzung.
Zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr kommt es auf den Einzelfall an: Wenn jemand in diesem Alter die Fähigkeit hat, die Folgen einer (illegalen) Handlung zu verstehen, kann er bestraft werden. Allerdings gilt für junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren das Jugendstrafrecht.
Manchmal gilt das Jugendstrafrecht sogar bis 21 Jahre. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich von den Regelungen für Erwachsene. Hier gilt der Grundsatz „Erziehung vor Strafe“. Das heißt: Bevor ein junger Mensch ins Gefängnis muss, kommen zunächst andere Maßnahmen zum Einsatz. Das können zum Beispiel Sozialstunden sein.
Achte als minderjährige Person darauf, wo du die Erlaubnis deiner Eltern benötigst. Wichtig ist auch, dass schriftliche Bescheinigungen wie der „Muttizettel“ alle wichtigen Angaben enthalten.
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