Hilfe bei Rechtsfragen

Du hast konkrete Fragen zum Thema „Recht“? Dann kannst du gerne ins JIZ kommen.

Rechtsberatung im JIZ

Wir bieten regelmäßig kostenlose Rechtsberatung für junge Menschen. Die Beratung wird von Anwältinnen und Anwälten durchgeführt.


Wenn du möchtest, kannst du bei der Beratung gerne anonym bleiben. Das heißt: Du musst uns deinen Namen nicht sagen.


Rechtsberatung im JIZ
Im JIZ bieten wir dir eine unverbindliche und kostenlose Rechtsberatung an.
Zu den Terminen


Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung

Bei Streitigkeiten ist es das Beste, miteinander zu reden. Oft findet sich dann eine Lösung. Manchmal geht es aber nicht ohne Anwalt und Gericht. Das kostet Geld.


Beratungshilfe


Wenn du wenig Geld hast, kannst du Beratungshilfe beantragen. Beratungshilfe heißt: Der Staat bezahlt deinen Anwalt. Das geht aber nur, wenn keine kostenlose Beratung möglich ist und noch kein Gerichtsverfahren läuft.

Wenn du Beratungshilfe haben willst, musst du einen Antrag beim Amtsgericht stellen. Am einfachsten ist es, wenn du das persönlich vor Ort machst. Die Menschen im Gericht helfen dir auch bei Fragen. Du solltest Nachweise mitbringen, wie viel Geld du hast.

Amtsgericht Wiesbaden Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden

Mo.-Fr.09:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Prozesskostenhilfe



Mit der Prozesskostenhilfe hilft der Staat Menschen, die wenig Geld haben. Denn in einem Rechtsstaat soll jeder Mensch die Möglichkeit haben, sein Recht einzuklagen. Mit der Prozesskostenhilfe werden also die Kosten eines Gerichtsverfahrens bezahlt, zum Beispiel Anwälte, die man braucht. Den Anwalt oder die Anwältin kann man sich selbst aussuchen.


Andere Regeln beim Strafrecht Für Beschuldigte in Strafprozessen gibt es keine Prozesskostenhilfe.
Aber: Alle Beschuldigten haben das Recht auf einen sogenannten
Pflichtverteidiger. Diesen Pflichtverteidiger bezahlt der Staat.



Die Prozesskostenhilfe kann als Zuschuss oder Kredit gezahlt werden. Ein Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.


Wichtig: Man bekommt Prozesskostenhilfe nur dann, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.


Achtung: Verliert man den Prozess, muss man die Kosten zahlen, die der Gegenseite entstanden sind!


Wer Prozesskostenhilfe will, muss einen Antrag stellen. Den Antrag bekommt das Gericht, an dem der Prozess geführt wird. Außerdem muss man beweisen, dass man nicht genug Geld für ein Gerichtsverfahren hat.


Fazit

Bei Fragen zum Thema Recht hilft dir die kostenlose Rechtsberatung im JIZ. Wenn du wenig Geld hast, kannst du außerdem Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Noch Fragen?

Dein Ansprechpartner im JIZ

Entschuldigung.

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