Trennung & Scheidung der Eltern

Deine Eltern trennen sich gerade oder sind schon geschieden? Du möchtest wissen, wie oft du deine Mutter oder deinen Vater sehen darfst? Dann bist du hier richtig. Hier erfährst du alles Wichtige zum Thema „Umgangsrecht“.

Umgangsrecht von Eltern und Kindern.

Das „Umgangsrecht“ regelt das Recht von Eltern und Kindern, Kontakt miteinander zu haben. Ob die Eltern verheiratet sind, verheiratet waren oder nicht, ist ganz egal.


Umgang heißt Kontakt in allen denkbaren Formen, also sich persönlich treffen, gemeinsam Urlaub machen, Briefe, E-Mails und Nachrichten schreiben oder telefonieren.


Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen Eltern kein Recht auf Kontakt mit ihrem Kind haben. Das ist immer dann der Fall, wenn der Kontakt eine Gefahr für das Kind ist. Denn entscheidend beim Umgangsrecht ist immer, dass es dem Kind gutgeht.


Du stehst im Mittelpunkt
Das „Umgangsrecht“ wird manchmal auch „Besuchsrecht“ genannt. Das wichtigste Ziel ist, dass es dir gutgeht. Im Mittelpunkt stehen also nicht deine Eltern, sondern du.


Wechselmodell oder Residenzmodell?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie das Umgangsrecht in der Praxis umgesetzt wird. Es gibt zum Beispiel das „Wechselmodell“ und das „Residenzmodell“.

  • Wechselmodell

    Beim Wechselmodell verbringst du die Hälfte der Zeit bei einem Elternteil und die andere Hälfte bei dem anderen Elternteil. Beispielsweise bist du eine Woche bei deiner Mutter und dann eine Woche bei deinem Vater. Also immer im Wechsel.
  • Residenzmodell

    Beim Residenzmodell verbringst du die meiste Zeit bei einem Elternteil. Dort hast du also deinen Lebensmittelpunkt. Du hast dann aber auch das Recht, den anderen Elternteil zu sehen und einen Teil deiner Zeit mit ihm zu verbringen. Der Besuch muss aber nicht dort stattfinden, wo du wohnst. Wie lange so ein Besuch dauern darf, hängt unter anderem von deinem Alter ab.

Am besten ist es natürlich, wenn deine Eltern sich einigen, wie sie den Umgang regeln. Das funktioniert aber leider nicht immer. Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, gibt es meistens viel Streit. Eltern können sich deswegen oft nicht einigen, wie der Umgang geregelt werden soll. In Wiesbaden gibt es vier Familienberatungsstellen und das Jugendamt. Ihre Aufgabe ist es eine gute Lösung für alle zu finden. Ziel ist, dass ihr euch nicht vor einem Gericht streiten müsst.


Wenn das nicht klappt, entscheidet ein Gericht. Das Wichtigste für das Gericht ist, dass es dir gutgeht. Meistens entscheidet das Gericht sich deswegen für das Residenzmodell. Denn das Wechselmodell funktioniert nur, wenn Eltern gut miteinander reden können.


Oft entscheidet sich das Gericht für dieses konkrete Residenzmodell:


  • Du lebst bei einem Elternteil
  • Midestens jedes zweite Wochenende besuchst du den anderen Elternteil. Außerdem mindestens jeden zweiten Feiertag an Weihnachten, Ostern und Pfingsten.
  • Wie es in den Ferien aussieht, hängt von deinem Alter ab

Übrigens: Auch andere Familienmitglieder können ein Umgangsrecht haben – zum Beispiel deine Großeltern, Tanten und Onkel. Dieses Recht haben sie aber nur, wenn der Umgang mit ihnen gut für dich ist.


Das kannst du bei Problemen tun.

Ein Elternteil von dir verbietet dem anderen, Kontakt mit dir zu haben, obwohl du Kontakt haben willst? Dann kannst du dich beim Amt für Soziale Arbeit beraten lassen. Natürlich ist diese Beratung kostenlos.

Amt für Soziale Arbeit Sozialdienst
Konradinerallee 11, 65189 Wiesbaden

Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden


Familienberatungsstellen

In Wiesbaden gibt es vier Familienberatungsstellen Ihre Aufgabe ist es eine gute Lösung für alle zu
finden. Ziel ist, dass ihr euch nicht vor einem Gericht streiten müsst.


Zu den Familienberatungsstellen


Fazit

Nach der Trennung oder Scheidung haben Eltern ein Umgangsrecht. Dies wird in der Praxis umgesetzt durch das Wechselmodell oder Residenzmodell.

Noch Fragen?

Dein Ansprechpartner im JIZ

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