Deine Eltern trennen sich gerade oder sind schon geschieden? Du möchtest wissen, wie oft du deine Mutter oder deinen Vater sehen darfst? Dann bist du hier richtig. Hier erfährst du alles Wichtige zum Thema „Umgangsrecht“.
Das „Umgangsrecht“ regelt das Recht von Eltern und Kindern, Kontakt miteinander zu haben. Ob die Eltern verheiratet sind, verheiratet waren oder nicht, ist ganz egal.
Umgang heißt Kontakt in allen denkbaren Formen, also sich persönlich treffen, gemeinsam Urlaub machen, Briefe, E-Mails und Nachrichten schreiben oder telefonieren.
Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen Eltern kein Recht auf Kontakt mit ihrem Kind haben. Das ist immer dann der Fall, wenn der Kontakt eine Gefahr für das Kind ist. Denn entscheidend beim Umgangsrecht ist immer, dass es dem Kind gutgeht.
Du stehst im Mittelpunkt
Das „Umgangsrecht“ wird manchmal auch „Besuchsrecht“ genannt. Das wichtigste Ziel ist, dass es dir gutgeht. Im Mittelpunkt stehen also nicht deine Eltern, sondern du.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie das Umgangsrecht in der Praxis umgesetzt wird. Es gibt zum Beispiel das „Wechselmodell“ und das „Residenzmodell“.
Am besten ist es natürlich, wenn deine Eltern sich einigen, wie sie den Umgang regeln. Das funktioniert aber leider nicht immer. Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, gibt es meistens viel Streit. Eltern können sich deswegen oft nicht einigen, wie der Umgang geregelt werden soll. In Wiesbaden gibt es vier Familienberatungsstellen und das Jugendamt. Ihre Aufgabe ist es eine gute Lösung für alle zu finden. Ziel ist, dass ihr euch nicht vor einem Gericht streiten müsst.
Wenn das nicht klappt, entscheidet ein Gericht. Das Wichtigste für das Gericht ist, dass es dir gutgeht. Meistens entscheidet das Gericht sich deswegen für das Residenzmodell. Denn das Wechselmodell funktioniert nur, wenn Eltern gut miteinander reden können.
Oft entscheidet sich das Gericht für dieses konkrete Residenzmodell:
Übrigens: Auch andere Familienmitglieder können ein Umgangsrecht haben – zum Beispiel deine Großeltern, Tanten und Onkel. Dieses Recht haben sie aber nur, wenn der Umgang mit ihnen gut für dich ist.
Ein Elternteil von dir verbietet dem anderen, Kontakt mit dir zu haben, obwohl du Kontakt haben willst? Dann kannst du dich beim Amt für Soziale Arbeit beraten lassen. Natürlich ist diese Beratung kostenlos.
Amt für Soziale Arbeit Sozialdienst
Konradinerallee 11, 65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
In Wiesbaden gibt es vier Familienberatungsstellen Ihre Aufgabe ist es eine gute Lösung für alle zu
finden. Ziel ist, dass ihr euch nicht vor einem Gericht streiten müsst.
Nach der Trennung oder Scheidung haben Eltern ein Umgangsrecht. Dies wird in der Praxis umgesetzt durch das Wechselmodell oder Residenzmodell.
Dein Ansprechpartner im JIZ
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