Die Polizei macht Wiesbaden sicherer. Doch manchmal kommt es dabei zu Missverständnissen oder sogar zu Konflikten – gerade wenn junge Menschen beteiligt sind. An dieser Stelle geben wir dir wichtige Tipps im Umgang mit der Polizei.
Folgende Regeln solltest du immer beachten, wenn du unfreiwillig Kontakt mit der Polizei hast:
Achtung Wenn du Fragen hast, komm zur Rechtsberatung ins JIZ.
Die Polizei sorgt dafür, dass sich alle an wichtige Regeln halten. Damit das klappt, darf sie auch Gewalt einsetzen. Bürger dürfen das nicht. Das nennt man: staatliches Gewaltmonopol.
Je „stärker“ die Polizei vorgeht, desto mehr Regeln muss sie beachten. Es ist gut, wenn auch du diese Regeln kennst.
Um Straftaten aufzuklären, lädt die Polizei Zeugen und Beschuldigte schriftlich auf ihr Revier. Das nennt man: Vorladung.
Wichtig ist die Frage, ob du Zeuge oder Beschuldigter bist. Wenn du Zeuge eines Vorfalls bist, musst du aussagen. Du musst nicht aussagen, wenn du dich damit selbst belastest.
Was mache ich, wenn ich nicht mit der Polizei reden will?
Du musst deine Aussage nicht bei der Polizei machen. Du musst dann aber mit der Staatsanwaltschaft oder einem Richter reden.
Du darfst zu einer Vorladung immer einen Anwalt mitnehmen.
Wenn du minderjährig bist, darfst du auch deine Eltern oder einen anderen Erwachsenen mitnehmen.
Wenn du Beschuldigter bist, solltest du auf jeden Fall vorher mit einem Anwalt sprechen. Der Anwalt sollte auch mit zur Vorladung kommen. Manchmal schickt die Polizei auch Anhörungsbögen mit der Post. Ohne einen Anwalt solltest du dort keine Angaben machen, außer zu deiner Person (Name, Adresse, Geburtsdatum und -Ort, Beruf, Staatsangehörigkeit).
Keine Lösung: Lügen und nichts tun.
Wenn du von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vorgeladen wirst, solltest du reagieren. Nichts tun wird die Sache nicht aus der Welt schaffen.
Wenn du festgenommen worden bist, darf die Polizei dich bis zu 24 Stunden festhalten. Wenn die Polizei dich länger festhalten will, braucht sie dafür die Erlaubnis von einem Richter.
Die Polizei muss dir sagen, warum sie dich festgenommen hat. Die Polizei muss dir auch sagen, welche Rechte du hast.
Deine wichtigsten Rechte nach einer Festnahme sind:
Auch wenn die Polizei dich erkennungsdienstlich behandeln will, braucht sie die Erlaubnis von einem Richter. Erkennungsdienstliche Behandlung heißt zum Beispiel: Fingerabdrücke und Fotos von dir machen.
Wenn du erkennungsdienstlich behandelt werden sollst, solltest du dir vorher einen Anwalt nehmen. Wenn du jünger als 14 Jahre bist, darf die Polizei dich nicht erkennungsdienstlich behandeln.
Verhalte dich immer freundlich und höflich gegenüber der Polizei. Ziehe im Zweifel immer einen Anwalt zur Rate.
Dein Ansprechpartner im JIZ
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.
Please update your browser.