Polizei

Die Polizei macht Wiesbaden sicherer. Doch manchmal kommt es dabei zu Missverständnissen oder sogar zu Konflikten – gerade wenn junge Menschen beteiligt sind. An dieser Stelle geben wir dir wichtige Tipps im Umgang mit der Polizei.

So verhältst du dich richtig gegenüber der Polizei.

Folgende Regeln solltest du immer beachten, wenn du unfreiwillig Kontakt mit der Polizei hast:


  1. Bleib ruhig und höflich – hilft auch sonst im Leben
  2. Lauf nicht weg – die Polizei ist schneller
  3. Mache Angaben zu deiner Person
  4. Frage, um was es geht – die Polizei muss es dir sagen
  5. Wenn du etwas nicht verstehst, frage nach
  6. Ein Anwalt hat noch nie geschadet
  7. Alles Schriftliche zweimal lesen – oder dreimal
  8. Nur unterschreiben, wenn ein Anwalt draufgeschaut hat

Achtung Wenn du Fragen hast, komm zur Rechtsberatung ins JIZ.


Kontrolle, Durchsuchung & Co. – das sind deine Rechte

Die Polizei sorgt dafür, dass sich alle an wichtige Regeln halten. Damit das klappt, darf sie auch Gewalt einsetzen. Bürger dürfen das nicht. Das nennt man: staatliches Gewaltmonopol.


Je „stärker“ die Polizei vorgeht, desto mehr Regeln muss sie beachten. Es ist gut, wenn auch du diese Regeln kennst.

  • Personenkontrolle ohne Anlass

    Oft kontrolliert die Polizei Personen, zum Beispiel auf der Straße oder bei Veranstaltungen. Das heißt nicht, dass du verdächtig bist oder etwas falsch gemacht hast. Es ist deswegen gut, immer einen Personalausweis dabei zu haben. Wenn du keinen dabei hast, darf die Polizei dich nämlich mit auf ihr Revier nehmen, um deine Personalien festzustellen.

    Folgende Angaben musst du bei einer Kontrolle machen:
    • Name und Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Adresse
    • Familienstand und Beruf (zum Beispiel: Schüler, Studentin)
    • Staatsangehörigkeit

    Übrigens: Die Polizei muss sich selbst nur dann ausweisen, wenn sie in Zivil kontrolliert, also keine Uniform trägt.
  • Personenkontrolle mit Anlass

    Natürlich kontrolliert die Polizei auch deine Personalien, wenn irgendetwas passiert ist. Zum Beispiel ein Diebstahl oder ein Unfall. Die Polizei will dann aber auch rausfinden, was genau passiert ist. Deswegen stellt sie dir vielleicht Fragen. Wichtig für dich ist zu wissen, ob du für die Polizei ein Zeuge oder ein Beschuldigter bist. Die Polizei muss dir das sagen. Wenn du beschuldigt wirst, musst du keine Fragen von der Polizei beantworten – und solltest auch nicht.
  • Durchsuchung

    Wenn etwas passiert ist, zum Beispiel ein Diebstahl oder ein Unfall, darf die Polizei dich durchsuchen. Das darf sie aber nur, wenn sie den Verdacht hat, dass du eine Straftat begangen hast. Frauen und Mädchen dürfen nur von weiblichen Polizistinnen durchsucht werden!
  • Verkehrskontrolle

    Gerade im Straßenverkehr kommt es darauf an, dass sich alle an Regeln halten. Deswegen macht die Polizei oft Verkehrskontrollen. Dabei prüft sie, ob du und dein Fahrzeug (Auto, Motorrad, Moped, Fahrrad etc.) am Verkehr teilnehmen dürft.

    Die Polizei darf:
    • Deine Fahrzeugpapiere und deinen Führerschein kontrollieren
    • Kontrollieren, ob du alle vorgeschrieben Dinge dabei hast (Verbandskasten, Warndreieck)

    Die Polizei darf nicht:
    • Ohne konkreten Verdacht deinen Kofferraum oder dein Handschuhfach kontrollieren
    • Gepäckstücke kontrollieren

    Wenn du auffällig gefahren bist oder dich ungewöhnlich verhältst, wird die Polizei möglicherweise einen Alkohol- oder Drogenschnelltest mit dir vor Ort machen wollen. Du kannst diesen Test verweigern. Wenn die Polizei den Test immer noch will, muss sie dich mit auf das Revier nehmen und dort einen Bluttest machen. Dafür braucht die Polizei aber erst die Erlaubnis von einem Richter oder Staatsanwalt.
  • Platzverweis

    Die Polizei kann für einzelne Menschen oder Gruppen einen Platzverweis aussprechen. Das heißt: Sie kann verlangen, dass du einen bestimmten Ort für eine bestimmte Zeit nicht betreten darfst oder verlassen musst.
    Platzverweise dienen der „Gefahrenabwehr“. Die Polizei muss Platzverweise deshalb mit einer konkreten Gefahr begründen. Was eine Gefahr ist und ob eine Gefahr besteht, entscheidet die Polizei.

Wissenswertes zur Vorladung

Um Straftaten aufzuklären, lädt die Polizei Zeugen und Beschuldigte schriftlich auf ihr Revier. Das nennt man: Vorladung.


Wichtig ist die Frage, ob du Zeuge oder Beschuldigter bist. Wenn du Zeuge eines Vorfalls bist, musst du aussagen. Du musst nicht aussagen, wenn du dich damit selbst belastest.


Was mache ich, wenn ich nicht mit der Polizei reden will?


Du musst deine Aussage nicht bei der Polizei machen. Du musst dann aber mit der Staatsanwaltschaft oder einem Richter reden.


Du darfst zu einer Vorladung immer einen Anwalt mitnehmen.
Wenn du minderjährig bist, darfst du auch deine Eltern oder einen anderen Erwachsenen mitnehmen.

Wie verhalte ich mich als Beschuldigter?

Wenn du Beschuldigter bist, solltest du auf jeden Fall vorher mit einem Anwalt sprechen. Der Anwalt sollte auch mit zur Vorladung kommen. Manchmal schickt die Polizei auch Anhörungsbögen mit der Post. Ohne einen Anwalt solltest du dort keine Angaben machen, außer zu deiner Person (Name, Adresse, Geburtsdatum und -Ort, Beruf, Staatsangehörigkeit).

Keine Lösung: Lügen und nichts tun.
Wenn du von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vorgeladen wirst, solltest du reagieren. Nichts tun wird die Sache nicht aus der Welt schaffen.


Festnahme & Fingerabdrücke

Wenn du festgenommen worden bist, darf die Polizei dich bis zu 24 Stunden festhalten. Wenn die Polizei dich länger festhalten will, braucht sie dafür die Erlaubnis von einem Richter.


Die Polizei muss dir sagen, warum sie dich festgenommen hat. Die Polizei muss dir auch sagen, welche Rechte du hast.


Deine wichtigsten Rechte nach einer Festnahme sind:


  • Du musst als Beschuldigter keine Aussage machen. Am besten machst du nur Angaben zu deiner Person (Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Beruf, Staatsangehörigkeit) und sagst sonst gar nichts.
  • Du kannst dir einen Anwalt nehmen und solltest das auch tun.

Auch wenn die Polizei dich erkennungsdienstlich behandeln will, braucht sie die Erlaubnis von einem Richter. Erkennungsdienstliche Behandlung heißt zum Beispiel: Fingerabdrücke und Fotos von dir machen.

Wenn du erkennungsdienstlich behandelt werden sollst, solltest du dir vorher einen Anwalt nehmen. Wenn du jünger als 14 Jahre bist, darf die Polizei dich nicht erkennungsdienstlich behandeln.


Fazit

Verhalte dich immer freundlich und höflich gegenüber der Polizei. Ziehe im Zweifel immer einen Anwalt zur Rate.

Noch Fragen?

Dein Ansprechpartner im JIZ

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