Hier findest du alle wichtigen Informationen zum Thema Kindergeld und Unterhalt.
Wenn du noch zur Schule gehst, eine Ausbildung machst oder studierst, müssen deine Eltern das bezahlen. Das gilt auch dann, wenn du über 18 Jahre alt bist. Das nennt man „Unterhaltspflicht“.
Unterhaltspflicht heißt aber nicht, dass deine Eltern dir Bargeld geben oder die Miete für deine eigene Wohnung zahlen müssen.
Sie erfüllen diese gesetzliche Pflicht auch dann, wenn sie für einen vollen Kühlschrank sorgen und du noch zuhause wohnen kannst. Aber wenn du für deine Ausbildung oder dein Studium aber in eine andere Stadt ziehen musst, dann müssen deine Eltern deine Miete bezahlen.
Pflicht gilt nur für die erste Ausbildung
Dazu zählen aber auch mehrere Ausbildungen, die aufeinander aufbauen: Wenn du also zuerst eine Ausbildung zum Tierpfleger machst und danach Tierarzt werden willst, müssen deine Eltern beides bezahlen.
Denn auch deine Eltern brauchen ja ein bisschen Geld. Welchen Betrag sie für sich behalten dürfen und wie viel Unterhalt sie bezahlen müssen, ist genau geregelt. Dabei spielt eine Rolle, wie viel deine Eltern verdienen und wie viele Kinder sie haben. Das alles steht in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ und der Betrag ändert sich jedes Jahr.
Wenn du selbst Geld hast, wird das natürlich auch berücksichtigt. Das heißt: Wenn du BAföG oder Geld für deine Ausbildung bekommst, müssen deine Eltern weniger Unterhalt zahlen.
Der Staat will, dass alle Kinder und Jugendlichen gut versorgt sind. Zum Beispiel mit Essen und Kleidung, aber auch mit Freizeitangeboten. Deswegen zahlt der Staat für jedes Kind Kindergeld.
Das Kindergeld wird ab der Geburt gezahlt und mindestens bis zur Volljährigkeit. Mindestens heißt: Auch für erwachsene „Kinder“ gibt es einen Anspruch auf Kindergeld – wenn du zum Beispiel noch eine Ausbildung machst oder studierst, zahlt der Staat bis zu deinem 25. Geburtstag Kindergeld.
Es gibt auch Regelungen für den Fall, dass du über 18 Jahre und arbeitslos bist oder noch keine Ausbildung gefunden hast. Mehr Infos findest du auf der Seite von der Arbeitsagentur.
Deine Eltern sind verpfllichtet, für deinen Unterhalt zu sorgen.
Der Staat zahlt das Kindergeld grundsätzlich solange du dich in einer Ausbildung befindest.
Dein Ansprechpartner im JIZ
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