Kindergeld, Unterhalt & Co.

Hier findest du alle wichtigen Informationen zum Thema Kindergeld und Unterhalt.

Unterhaltspflicht: Deine Eltern müssen für dich aufkommen.

Wenn du noch zur Schule gehst, eine Ausbildung machst oder studierst, müssen deine Eltern das bezahlen. Das gilt auch dann, wenn du über 18 Jahre alt bist. Das nennt man „Unterhaltspflicht“.


Unterhaltspflicht heißt aber nicht, dass deine Eltern dir Bargeld geben oder die Miete für deine eigene Wohnung zahlen müssen.


Sie erfüllen diese gesetzliche Pflicht auch dann, wenn sie für einen vollen Kühlschrank sorgen und du noch zuhause wohnen kannst. Aber wenn du für deine Ausbildung oder dein Studium aber in eine andere Stadt ziehen musst, dann müssen deine Eltern deine Miete bezahlen.


Pflicht gilt nur für die erste Ausbildung

Dazu zählen aber auch mehrere Ausbildungen, die aufeinander aufbauen: Wenn du also zuerst eine Ausbildung zum Tierpfleger machst und danach Tierarzt werden willst, müssen deine Eltern beides bezahlen.

Nur wenn deine Eltern wenig Geld haben, müssen sie keinen Unterhalt für dich bezahlen.


Denn auch deine Eltern brauchen ja ein bisschen Geld. Welchen Betrag sie für sich behalten dürfen und wie viel Unterhalt sie bezahlen müssen, ist genau geregelt. Dabei spielt eine Rolle, wie viel deine Eltern verdienen und wie viele Kinder sie haben. Das alles steht in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ und der Betrag ändert sich jedes Jahr.

Wenn du selbst Geld hast, wird das natürlich auch berücksichtigt. Das heißt: Wenn du BAföG oder Geld für deine Ausbildung bekommst, müssen deine Eltern weniger Unterhalt zahlen.


Der Staat zahlt für jedes Kind Kindergeld.

Der Staat will, dass alle Kinder und Jugendlichen gut versorgt sind. Zum Beispiel mit Essen und Kleidung, aber auch mit Freizeitangeboten. Deswegen zahlt der Staat für jedes Kind Kindergeld.


Das Kindergeld wird ab der Geburt gezahlt und mindestens bis zur Volljährigkeit. Mindestens heißt: Auch für erwachsene „Kinder“ gibt es einen Anspruch auf Kindergeld – wenn du zum Beispiel noch eine Ausbildung machst oder studierst, zahlt der Staat bis zu deinem 25. Geburtstag Kindergeld.

Es gibt auch Regelungen für den Fall, dass du über 18 Jahre und arbeitslos bist oder noch keine Ausbildung gefunden hast. Mehr Infos findest du auf der Seite von der Arbeitsagentur.

  • Wer bekommt das Kindergeld?

    Das Kindergeld bekommen deine Eltern. Das hat folgenden Grund: Deine Eltern müssen für deinen Unterhalt sorgen. Das heißt: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, dass du alles hast, was du zum Leben brauchst – also zum Beispiel Essen, Kleidung und ein Dach über dem Kopf. Weil das alles viel Geld kostet, unterstützt der Staat alle Eltern mit Kindergeld. Auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder gibt es Kindergeld. Dann bekommen es nicht die leiblichen Eltern, sondern andere Erziehungsberechtigte – also die Erwachsenen, wo das Kind lebt.
    Es gibt aber Ausnahmen: Manchmal sorgen Eltern nicht für den Unterhalt ihres Kindes, obwohl sie es müssen. Dann kannst du beantragen, dass das Kindergeld direkt an dich gezahlt wird. Die Voraussetzung dafür ist, dass du über 18 Jahre bist und nicht mehr zuhause wohnst.
  • Wie hoch ist das Kindergeld?

    Wie viel Kindergeld deine Eltern bekommen, hängt vor allem davon ab, wie viele Kinder sie haben. Wer zum Beispiel drei Kinder hat, bekommt für das dritte Kind etwas mehr Geld als für die ersten beiden Kinder. Ab dem vierten Kind wird es noch einmal etwas mehr. Wie viel Kindergeld es gibt, ändert sich von Zeit zu Zeit:

    Seit dem 1. Januar 2023 zahlt der Staat für jedes Kind 250,-€
  • Wo bekommt man Kindergeld?

    Das Kindergeld muss schriftlich beantragt werden.
    Zuständig für die Anträge ist die örtliche Dienststelle der Familienkasse. In Wiesbaden hat die Familienkasse von Hessen einen eigenen Standort. Alternativ kann der Antrag auch direkt bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.

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    Besucheradresse
    Familienkasse Hessen – Standort Wiesbaden
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    Postadresse
    Familienkasse Hessen
    34196 Kassel

    E-Mail: familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de
    Tel.: 0561701-2122

Fazit

Deine Eltern sind verpfllichtet, für deinen Unterhalt zu sorgen.
Der Staat zahlt das Kindergeld grundsätzlich solange du dich in einer Ausbildung befindest.

Noch Fragen?

Dein Ansprechpartner im JIZ

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