Geld für Schüler*innen

Der Staat fördert Schülerinnen und Schüler, die wenig Geld haben. Hier findest du die wichtigsten Förderungen.

Bildung und Teilhabe – Förderung für Bildung, Sport, Kultur und Freizeit.

Deine Eltern bekommen Sozialleistungen? Zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe? Du bist unter 25 Jahre alt und gehst noch zur Schule? Dann bezahlt der Staat verschiedene Dinge für dich, die du für Bildung, Sport, Kultur und Freizeit brauchst. Der Begriff für diese staatliche Förderung ist „Bildung und Teilhabe“.

  • Wer bekommt das Geld für „Bildung und Teilhabe“?

    Geld für „Bildung und Teilhabe“ bekommst du, wenn deine Familie eine von diesen Sozialleistungen erhält:

    • Bürgergeld
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag

    Wenn deine Familie keine von diesen Sozialleistungen bekommt, aber trotzdem wenig Geld hat, könnt ihr euch auch im Kommunalen Jobcenter melden. Oft findet sich eine Lösung.
  • Für was bekomme ich das Geld?

    Der Staat will, dass alle jungen Menschen in der Schule und bei Freizeitaktivitäten mitmachen können. Deshalb übernimmt das Kommunale Jobcenter die Kosten für viele Dinge, die man in der Schule und in der Freizeit braucht. Dazu gehören:

    • Kultur und Sport (zum Beispiel Beiträge für einen Verein oder die Kosten von einer Ferienfreizeit). Achtung: Bei diesem Bereich musst du jünger als 18 Jahre sein!
    • Mittagessen in der Schule oder Kita
    • Ausflüge und Klassenfahrten mit der Schule oder Kita
    • Schulbedarf (zum Beispiel Schultaschen, Sportbekleidung, Schreibmaterial)
    • Tickets für Bus und Bahn („Schülerticket Hessen“)
    • Lernförderung (Nachhilfeunterricht)
  • Wie bekomme ich das Geld für „Bildung und Teilhabe“

    Wenn du Geld für „Bildung und Teilhabe“ willst, musst du ein Formular ausfüllen. Dazu musst du mindestens 15 Jahre alt sein. Wenn du jünger bist, müssen deine Eltern das Formular ausfüllen.
    Für jeden Bereich gibt es ein eigenes Formular. Du findest die Formulare auf der Seite vom Kommunalen Jobcenter. Achtung: Du bekommst das Geld meistens nicht persönlich. Das heißt: Das Kommunale Jobcenter zahlt direkt an die Stelle, bei der das Geld am Ende sowieso landen soll.

Kommunales Jobcenter Wiesbaden
Konradinerallee 11 (Eingang B, Schalter C)
Fachstelle „Bildung und Teilhabe“


BAföG ist nicht nur für Student*innen.

Auch wenn du noch oder wieder zur Schule gehst, kannst du BAföG bekommen. Und das Beste: Du musst das Geld nicht zurückzahlen!


Schüler-BAföG bekommst du, wenn du einen berufsqualifizierenden oder einen weiterführenden Schulabschluss machen willst. Dazu zählen zum Beispiel folgende Schulen:

  • Fach- und Fachoberschulen
  • Abendschulen (Abendgymnasium, Abendrealschule, Abendhauptschule)
  • Allgemeinbildende Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, integrierte Gesamtschule)
  • Bedingungen für Schüler BAföG

    Bei den allgemeinbildenden Schulen müssen aber zwei Bedingungen erfüllt sein: Du musst mindestens in die 10. Klasse gehen und darfst nicht mehr bei deinen Eltern wohnen – zum Beispiel, weil sie zu weit weg von der Schule leben oder weil du schon eine eigene Wohnung hast.
    Grundsätzlich müssen deine Eltern zu wenig Geld haben, um deinen Schulbesuch selbst finanzieren zu können. Nur dann hilft dir der Staat. Wenn du schon verheiratet bist, dürfen auch deine Ehefrau oder dein Ehemann nur einen bestimmten Betrag verdienen. Verdienen Eltern oder Ehegatten zu viel, müssen sie deinen Schulbesuch finanzieren.
    Grundsätzlich darfst du nicht älter als dreißig Jahre sein, wenn du die Ausbildung in der Schule anfängst. Aber wie immer gibt es auch hier Ausnahmen.
  • Wie viel Geld bekommt man beim Schüler- BAföG?

    Das hängt davon ab, wie viel Geld du hast.
    Wer mehr Geld hat, bekommt weniger Geld vom Staat.
    Bei der Berechnung wird auch berücksichtigt, wie viel Geld deine Eltern haben. Wenn du schon verheiratet bist, wird auch geprüft, wie viel Geld dein Ehemann oder deine Ehefrau hat. Und natürlich kommt es auch darauf an, welche Schulform du besuchst und ob du eigene Kinder hast.
  • Wie beantrage ich Schüler-BAföG?

    Wenn du Schüler-BAföG willst, muss du einen Antrag stellen. Den Antrag bekommt das Amt für Ausbildungsförderung von der Stadt Wiesbaden.
    Die Mitarbeitenden des Amtes empfehlen, den Antrag früh zu stellen – am besten schon drei Monate, bevor du mit der Schule anfängst.
    Außerdem empfehlen sie, dass du den ersten Antrag persönlich vorbeibringst. Den Antrag bekommst du direkt beim Schulamt oder im Internet.

Schulamt
Amt für Ausbildungsförderung

Schillerplatz 1–2, 65185 Wiesbaden


Postanschrift:
Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Besuchereingang:
Friedrichstraße 16

Sprech- und Servicezeiten:
mittwochs, 08–12 und 14–18 Uhr


Fazit

Auch als Schüler*in greift dir der Staat finanziell unter die Arme. Aber: Man muss selbst aktiv werden und Formulare ausfüllen.

Noch Fragen?

Dein Ansprechpartner im JIZ

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