Der Staat hilft jungen Menschen, die studieren wollen und wenig Geld haben. Die Förderung heißt „BAföG“.
Das heißt: Du musst entweder an einer staatlichen Hochschule studieren oder an einer Berufsakademie, deren Abschluss dem einer staatlichen Hochschule gleichgestellt ist. Auch an einer privaten Hochschule kannst du BAföG bekommen, wenn der Abschluss gleichgestellt ist.
Das heißt zum Beispiel, dass du nicht älter als 30 Jahre alt sein darfst, wenn du mit dem Studium anfängst. Es gibt noch weitere Voraussetzungen – und natürlich auch Ausnahmen von dieser Altersgrenze.
Das heißt: Du oder eine Eltern dürfen nicht viel Geld verdienen oder gespart haben. Wenn du schon verheiratet bist, gilt das auch für deine Ehefrau oder deinen Ehemann.
Das BAföG hängt davon ab, wie viel Geld du und deine Eltern haben. Wenn du schon verheiratet bist, wird auch geprüft, wie viel Geld dein*e Partner*in hat.
Grundsätzlich gilt: Wer mehr Geld hat, kriegt weniger Unterstützung vom Staat.
Nur die Hälfte ist ein Zuschuss.
Das heißt: Du musst die andere Hälfte vom dem Geld, das du bekommst, nicht zurückzahlen.
Die andere Hälfte vom BAföG ist ein zinsloses Darlehen. Dabei gibt es aber eine Grenze: Niemand muss mehr als 10.010 Euro zurückzahlen.
Wenn du BAföG haben willst, musst du einen Antrag stellen. Weitere Informationen und das Antragsformular findest du auf der Internetseite vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Wenn du an der Hochschule RheinMain, der Hochschule Fresenius oder der European Business School in Wiesbaden studierst, bekommt das Studentenwerk Frankfurt den Antrag.
Studentenwerk Frankfurt am Main
Anstalt des öffentlichen Rechts
Bockenheimer Landstraße 133, 60325 Frankfurt am Main
Postanschrift:
Postfach 90 04 60
60444 Frankfurt am Main
BAföG ist toll, aber um es zu bekommen, musst du bestimmte Bedingungen erfüllen. Wie hoch dein BAföG-Satz ist, hängt davon ab, wie viel Geld du oder deine Eltern haben.
Dein Ansprechpartner im JIZ
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