Du machst eine Ausbildung, wohnst in einer eigenen Wohnung, kannst von deinem Gehalt aber nicht leben?
Dann hast du vielleicht Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Es ist genau geregelt, wer Geld über die BAB bekommt. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass du eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung machst, die staatlich anerkannt ist.
Das heißt: Wenn du eine schulische Ausbildung machst, kannst du keine BAB bekommen. Schulische Ausbildungen machen zum Beispiel: Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Erzieherinnen und Erzieher oder Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger. Außerdem muss es deine erste Ausbildung sein. Eine zweite Ausbildung wird nur in wenigen Ausnahmen mit BAB gefördert.
Du kannst BAB aber auch bekommen, wenn du eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme machst.
Ob und wenn ja, wie viel Geld du über die BAB bekommst, hängt von vielen Dingen ab. Dabei werden zwei Dinge gegenübergestellt: Der Betrag, den du zum Leben brauchst, und das Geld, das du und deine Eltern haben. Prüfe jetzt unverbindlich mit dem BAB-Rechner, ob du BAB bekommen kannst und wenn ja, wie viel.
Um BAB zu bekommen, musst du einen Antrag stellen. Den Antrag musst du bei der BAB-Stelle von der Bundesagentur für Arbeit in Wiesbaden einreichen.
Bundesagentur für Arbeit Wiesbaden
Klarenthaler Str. 34, 65197 Wiesbaden
BAB unterstützt dich, wenn du in der Ausbildung deinen Lebensunterhalt nicht finanzieren kannst. Um BAB zu bekommen musst du einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.
Dein Ansprechpartner im JIZ
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