Schule

Du willst deinen Haupt- oder Realschulabschluss nachholen? Du willst
doch noch Abitur machen? Du willst wissen, was es mit der Schulpflicht
auf sich hat oder wo es Nachhilfe gibt? Dann bist du hier richtig. Hier
findest du alle wichtigen Infos zu den Themen Schule und Zweiter
Bildungsweg

Schon gewusst? Auch wenn du deinen Abschluss nachholst, kannst du Schüler-BAföG bekommen. Mehr Infos dazu hier.

Das deutsche Bildungssystem

Das deutsche Bildungssystem ist sehr kompliziert. Das liegt vor allem daran, dass die Bundesländer für die Bildung zuständig sind. Das heißt: Es gibt eigentlich gar kein „deutsches Bildungssystem“.


Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat eine gute Übersicht erstellt. Dort kannst du auf einer interaktiven Grafik schauen, wo du dich in Sachen Bildung und Ausbildung gerade befindest und welche Wege dir offenstehen – du wirst sehen, dass es sehr viele Möglichkeiten gibt!


Schulformen in Wiesbaden

Allgemeinbildende und berufliche Schulen, staatliche und private Schulen, Förder- und Ganztagsschulen: Bei dieser Vielfalt ist es gar nicht leicht, die passende Schule zu finden. Hilfe bietet der "Schulwegweiser" der Stadt Wiesbaden, mit dem du Schulen suchen und finden kannst, die deinen Vorstellungen entsprechen.


Schulpflicht

Alle, die schon mal geschwänzt haben, wissen es: In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Das heißt: Ab sechs Jahren muss jedes Kind in die Schule. Diese Schulpflicht dauert entweder bis zum Ende der 9. oder bis zum Ende der 10. Klasse. Wer danach nicht weiter zur Schule geht, muss eine Berufsausbildung machen.


Übrigens bist du nicht nur verpflichtet, die Schule zu besuchen, du hast auch ein Recht darauf: Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sagt, dass alle jungen Menschen ein Recht auf Bildung haben. Das war nicht immer so: Früher hatten nur Kinder von sehr reichen Eltern die Möglichkeit, Rechnen, Schreiben und andere Dinge zu lernen.


Vollzeitschulpflicht


Vollzeitschulpflicht heißt: Du musst die meiste Zeit des Tages für die Schule nutzen, indem du den Unterricht besuchst, zuhause lernst und deine Hausaufgaben machst. Wie lange diese Pflicht gilt, hängt vom Bundesland ab, in dem du wohnst. In Wiesbaden (Hessen) dauert die Vollzeitschulpflicht grundsätzlich neun Jahre. Wenn du nach neun Jahren Schule keinen Hauptschulabschluss gemacht hast, kann die Vollzeitschulpflicht verlängert werden. Das passiert aber nur, wenn deine Eltern oder die Schulleitung es beantragen und wenn wahrscheinlich ist, dass du den Abschluss nach einem weiteren Jahr schaffst. Sogar zwei Jahre Verlängerung sind in Ausnahmefällen möglich!


Übrigens: Schulbesuchsjahre und Jahrgangsstufen sind zwei Paar Schuhe. Das heißt: Wenn du zweimal eine Klasse wiederholt hast, endet die Vollzeitschulpflicht für dich bereits nach der 7. Klasse. Umgekehrt gilt das aber nicht: Wenn du zweimal eine Klasse übersprungen hast, endet die Vollzeitschulpflicht also auch für dich nach der 9. Klasse – obwohl du nur sieben Jahre zur Schule gegangen bist!


Achtung: Wenn du nach neun Jahren keinen Freiwilligendienst, keine Ausbildung oder eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit machst, verlängert sich die Vollzeitschulpflicht automatisch um ein weiteres Jahr, also auf zehn Jahre!


Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht)


Wenn du die Vollzeitschulpflicht hinter dir gelassen hast, kommt die Berufsschulpflicht. Manchmal wird die Berufsschulpflicht auch Teilzeitschulpflicht genannt.


Den Begriff „Berufsschulpflicht“ kann man leicht falsch verstehen. Er bedeutet nämlich nicht, dass du eine Berufsschule besuchen musst. Das heißt: Du erfüllst die Berufsschulpflicht auch dann, wenn du eine Ausbildung machst oder (weiterhin) eine allgemeinbildende Schule besuchst. Zu den allgemeinbildenden Schulen gehören alle Schulen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden, also zum Beispiel Hauptschule, Realschule oder Gymnasium. Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluss einer Berufsausbildung, nach der 12. Klasse oder wenn du volljährig bist.


Was passiert, wenn ich schwänze?


Es kann gute Gründe geben, die Schule zu schwänzen: Langweiliger Unterricht, Mobbing von Mitschüler*innen oder Angst vor Klassenarbeiten zum Beispiel. Trotzdem solltest du eine andere Lösung suchen, denn Schwänzen hat Folgen.


Entscheidend ist, wie oft du die Schule schwänzt. Wenn du „nur“ eine Stunde unentschuldigt fehlst, werden wahrscheinlich nur deine Eltern informiert. Vielleicht musst du aber auch nachsitzen.


Je öfter du die Schule schwänzt, desto ernster sind die Folgen: Es kann sein, dass das Jugendamt sich einschaltet, um zu prüfen, was die Gründe für dein Fehlen sind. Das Ordnungsamt kann sogar ein Bußgeld von dir oder deinen Eltern verlangen. In seltenen, besonders krassen Fällen drohen deinen Eltern eine Freiheitsstrafe (Gefängnis) und der Entzug des Sorgerechts. Du selbst kannst außerdem zu Sozialstunden verdonnert werden.


Achtung: Auch eine einzige unentschuldigte Fehlstunde wird im Zeugnis vermerkt. Wenn du dich mit diesem Zeugnis bewerben möchtest, ist das schlecht.


Wo bekomme ich Hilfe?

Wenn du Probleme in der Schule hast, kannst du dich in Wiesbaden an verschiedene Organisationen wenden. Diese findest du hier.


Es gibt aber auch Hilfe direkt in der Schule: Schulpsycholog*innen, Vertrauenslehrer*innen, Sozialarbeiter*innen und UBUS-Fachkräfte unterstützen dich, wenn du Fragen oder Probleme hast.

  • Vertrauenslehrer*innen

    Manchmal werden Vertrauenslehrer*innen auch Verbindungslehrer*innen genannt. Dieser Name sagt es schon: Verbindungslehrer und -lehrerinnen verbinden etwas miteinander, nämlich Schüler*innen und Lehrer*innen.
    Wenn an deiner Schule mindestens fünf Lehrkräfte arbeiten, kann die Schüler*innenvertretung eine von ihnen als Vertrauenslehrer*in wählen. Vertrauenslehrer*innen unterstützen vor allem Klassen-, Jahrgangs- und Schulsprecher*innen. Sie helfen aber auch, wenn es Probleme mit Lehrer*innen oder Schüler*innen und wenn es Fragen zum Unterricht gibt.
  • Schulpsycholog*innen

    Jede Schule in Wiesbaden hat eine Schulpsychologin oder einen Schulpsychologen. Es kann gut sein, dass du nicht weißt, wer das auf deiner Schule ist. Denn alle Schulpsychologen betreuen mehrere Schulen. Das heißt: Die zuständige Person ist nicht die ganze Zeit in deiner Schule anwesend.
    Schulpsychologen helfen nicht nur Schülerinnen und Schülern, sondern auch Eltern und Lehrern. Dadurch kennen sie sich sehr gut mit dem „System Schule“ und typischen Problemen aus.
    Ihre Hilfsangebote sind immer freiwillig und kostenlos. Außerdem unterliegen die Schulpsychologen der Schweigepflicht. Das heißt: Niemand erfährt, dass und was du mit ihnen gesprochen hast.
    Welche Psychologen für welche Schule zuständig sind, erfährst du auf dieser Liste.

    https://schulaemter.hessen.de/sites/schulaemter.hessen.de/files/2022-09/zustaendigkeiten_nach_schulen_ssa-wiesbaden.pdf
  • Schulsozialarbeiter*innen

    An allen Wiesbadener Haupt-, Real-, Förder- und Berufsschulen gibt es Sozialarbeiter*innen. Ebenso an fast allen Gesamtschulen und der Mittelstufenschule. Wenn du eine dieser Schulen besuchst, kennst du sie bestimmt schon. Schulsozialarbeiter*innen sind für bestimmte Klassen zuständig, machen aber auch Angebote für Gruppen und kümmern sich um einzelne Schüler*innen. Wenn du Probleme mit Lehrer*innen oder anderen Schüler*innen hast, kannst du sie immer ansprechen.
    Besonders gut kennen sich Schulsozialarbeiter*innen mit Themen aus, die für deinen Schulalltag und dein späteres Berufsleben wichtig sind. Das heißt: Sie können dir zum Beispiel helfen, wenn du Probleme mit dem Lernen hast, deine Noten verbessern willst oder einen Ausbildungsplatz suchst.
    Du kannst dich aber auch mit allen anderen Fragen und Problemen an die Schulsozialarbeiter*innen wenden. Schulsozialarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht. Das heißt: Niemand erfährt, dass und was du mit ihnen gesprochen hast.
  • UBUS-Fachkräfte

    UBUS ist eine Abkürzung. Sie steht für „unterrichtsbegleitende Unterstützung durch eine sozialpädagogische Fachkraft“. UBUS-Fachkräfte gibt es an praktisch allen Wiesbadener Schulen, an denen keinen Schulsozialarbeiter*innen arbeiten. Ihre Aufgaben sind von Schule zu Schule unterschiedlich. Wenn du Fragen oder Probleme hast, kannst du dich immer an eine UBUS-Fachkraft wenden – vor allem, wenn es an deiner Schule keine Schulsozialarbeit gibt. Alle UBUS-Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht. Das heißt: Niemand erfährt, dass und was du mit ihnen gesprochen hast.

Für Menschen mit geringen Deutsch Kenntnissen

Die Schulpflicht ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft und dem Aufenthaltstitel. Das heißt: Auch wenn du keinen deutschen Pass oder nur eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hast, musst du in die Schule.


Du kannst noch kein oder nur wenig Deutsch? Es gibt extra Klassen, in denen du schnell Deutsch lernen kannst.


Du willst mehr wissen? Du willst dich für die Schule anmelden?
Je nachdem, wie alt du bist, musst du dich dafür an eine dieser beiden Stellen wenden:


Unter 16 Jahren: Aufnahme- und Beratungszentrum am Staatlichen Schulamt (ABZ)


Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden
Walter-Hallstein-Straße 3–5
65197 Wiesbaden

Telefonische Erreichbarkeit

Montag - Donnerstag10:00 - 14:00 Uhr


Ab 16 Jahren: Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) an der Kerschensteiner Schule


Kerschensteiner Schule
Welfenstraße 10
65189 Wiesbaden

Öffnungszeiten

Montag:10:00 - 13:00 Uhr
Dienstag:12:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch:10:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag:
12:00 - 14:00 Uhr

Termine auch nach Vereinbarung


Nachhilfe

Du kommst in der Schule nicht mehr mit? In einem bestimmten Fach oder vielleicht in mehreren Fächern?


Keine Sorge: Das geht vielen Schüler*innen manchmal so und ist erst mal kein Problem. Wenn deine Versetzung oder dein Abschluss gefährdet ist, solltest du allerdings etwas unternehmen. Vielen Schüler*innen hilft in dieser Situation Nachhilfeunterricht. Schätzungen gehen davon aus, dass fast jede*r zweite Schüler*in irgendwann einmal Nachhilfe nimmt. Mit dieser Unterstützung kannst auch du es schaffen, deine Schulleistungen zu verbessern und deine Haussaufgaben schneller zu erledigen. Nachhilfe gibt es in Einzelstunden und in Gruppenstunden.


Was kostet das?


Nachhilfeunterricht kostet Geld. Die Kosten unterscheiden sich sehr stark. Das liegt daran, dass die Berufsbezeichnung nicht „geschützt“ ist. Das heißt: Jede*r kann sich Nachhilfelehrer*in nennen und Nachhilfeunterricht geben. Das wiederum bedeutet: Es gibt sehr gute und sehr schlechte Nachhilfelehrer*innen. Auch wenn du bei einer bekannten Firma oder einem bekannten Verein Nachhilfe nimmst, gibt es also keine Erfolgsgarantie. Weitere Infos dazu findest du hier.


Und wenn ich nicht genug Geld habe?


Wenn du nicht genug Geld hast, um Nachhilfeunterricht zu bezahlen, hilft dir der Staat. Voraussetzung ist, dass du nicht älter als 25 Jahre bist, noch zu Schule gehst und deine Familie Sozialleistungen bekommt, zum Beispiel Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Der Staat nutzt den Begriff „Lernförderung“. Er meint aber dasselbe wie Nachhilfe. Wenn du Lernförderung brauchst, musst du einen Antrag stellen. Ab 15 Jahren darfst du das selbst machen. Vorher müssen deine Eltern den Antrag stellen. Weitere Infos dazu findest du hier.


Bus und Bahn

Seit dem 1. August 2023 gibt es ein neues Ticket für alle jungen Menschen in Wiesbaden. Es heißt „Schülerticket Hessen WI15“. Genau wie beim „Schülerticket Hessen“ kannst du damit alle Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse in Hessen und Mainz nutzen – sogar „AnrufSammelTaxis“ kannst du nutzen, ausgenommen sind nur Fernverkehrszüge.


Der Unterschied zum „Schülerticket Hessen“ ist der Preis: Das „Schülerticket Hessen WI15“ kostet nur 15 Euro im Monat, also die Hälfte! Wenn deine Eltern oder deine Erziehungsberechtigten Sozialleistungen bekommen (zum Beispiel Bürgergeld, Wohngeld oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz), kostet das Ticket sogar nur 10 Euro im Monat.



Alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und einschließlich 17 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Wiesbaden haben, können es kaufen. Hauptwohnsitz heißt: Du musst den Großteil deiner Zeit in Wiesbaden leben. Alle weiteren Infos und einen Online-Bestellschein findest du hier.


PS: Wenn du 18 Jahre oder älter bist, noch zur Schule gehst oder eine Ausbildung machst, ist das „Schülerticket Hessen“ ein gutes Angebot für dich (siehe unten).


Und wenn ich nicht in Wiesbaden wohne?


Dein Hauptwohnsitz ist nicht Wiesbaden? Dann kommt für dich das „Schülerticket Hessen“ infrage. Damit kannst du alle Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse in Hessen und Mainz nutzen – sogar „AnrufSammelTaxis“ kannst du nutzen, ausgenommen sind nur Fernverkehrszüge. Es kostet 365 Euro im Jahr.


Obwohl es „Schülerticket“ heißt, können es auch Azubis, angehende Beamte und Freiwilligendienstleistende kaufen. Alle weiteren Infos findest du hier.


Fazit

Zum Thema Schule gibt es viel zu sagen. Einen guten Überblick zu erlangen ist deshalb nicht einfach. Wenn du Fragen hast, komm gerne bei uns im JIZ vorbei.

Entschuldigung.

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