Altersgrenzen

Ab welchem Alter darf ich arbeiten? Und was genau? Hier findest du alle wichtigen Infos.

Warum Altersgrenzen?

Der Staat will junge Menschen schützen. Deswegen ist Kinderarbeit in Deutschland verboten. Konkret heißt das: Wenn du jünger als 13 Jahre bist, darfst du grundsätzlich nicht arbeiten. Auch Minijobs sind verboten, wenn du noch nicht 13 Jahre alt bist.



Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regel, zum Beispiel ein Betriebspraktikum, mit dem du als Schüler:in einen Betrieb kennenlernst, Theateraufführungen oder Arbeit für Film- und Fernsehproduktionen.


Auch Theateraufführungen oder die Arbeit für Film- und Fernsehproduktionen sind möglich. Das muss aber von einen Eltern, deinem Kinderarzt, deiner Schule und dem Jugendamt erlaubt werden. Mehr Infos und das Antragsformular findest du hier.


13- bis 14-Jährige

Wenn du älter als 13 und jünger als 15 Jahre alt bist, gilt für dich die Kinderarbeitsschutzverordnung. Die Kinderarbeitsschutzverordnung hat strenge Regeln. Abgesehen von wenigen Ausnahmen wie einem Betriebspraktikum darfst du nur arbeiten, wenn die Arbeit leicht und damit für Kinder geeignet ist. Das heißt: Sie darf deine Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung nicht gefährden.


Die Kinderarbeitsschutzverordnung nennt ganz bestimmte Tätigkeiten, die du machen darfst. Alles andere ist nicht erlaubt.


Erlaubte Tätigkeiten:


  • Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten

  • In privaten und landwirtschaftlichen Haushalten:

Tätigkeiten in Haushalt und Garten


Botengänge (Botengang heißt: Jemand gibt dir etwas, das du jemanden anderem bringen sollst; zum Beispiel eine Nachricht)


Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen


Nachhilfeunterricht


Betreuung von Haustieren


Einkaufstätigkeiten (Achtung: kein Alkohol und Tabak!)


  • In landwirtschaftlichen Betrieben:

Ernten und Feldbestellung (Feldbestellung heißt: Aussaat)


Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Selbstvermarktung heißt: Den direkten Verkauf von Produkten an den Kunden)


Versorgung von Tieren


Handreichung im Sport (Handreichung heißt: Kleinere Hilfstätigkeiten, zum Beispiel als Ballmädchen/Balljunge oder beim Aufbau von Geräten)


Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen von Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbänden, Vereinen und Parteien (nichtgewerblich heißt: Die Aktion zielt nicht in erster Linie darauf, Geld zu verdienen)


Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:


  • Erlaubnis: Deine Erziehungsberechtigten (Eltern) müssen es erlauben

  • Arbeitszeit:

Du darfst höchstens zwei Stunden täglich arbeiten (Ausnahme: Arbeit in einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb – dort sind maximal drei Stunden erlaubt)


Die Arbeit darf nur zwischen 8 und 18 Uhr ausgeübt werden


Du darfst nicht am Wochenende und an Feiertagen arbeiten


  • Schule: Dein Schulbesuch darf nicht nachteilig beeinflusst werden (zum Beispiel darfst du nicht vor dem Unterricht arbeiten)

Pflicht zur Mitarbeit im Haushalt Solange du bei deinen Eltern wohnst, musst du ihnen im Rahmen deiner Möglichkeiten bei der Hausarbeit helfen. So steht es im § 1619 BGB!


15- bis 17-Jährige

Wenn du zwischen 15 und 17 Jahre alt bist, gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Mit diesem Gesetz will der Staat junge Menschen vor Überlastung durch Arbeit schützen. Es verbietet also Arbeit, die zu schwer, zu gefährlich oder für junge Menschen ungeeignet ist. Damit sind zum Beispiel Tätigkeiten gemeint, bei denen du mit gefährlichen Stoffen zu tun hast, oder wenn der Arbeitsplatz extrem heiß oder kalt ist. Auch Akkordarbeit ist verboten.


Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Jugendlichen, die als Arbeitnehmer, Azubis oder Praktikanten beschäftigt sind.


Das sind die wichtigsten Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes:


  • Arbeitszeit: Du darfst maximal 8 Stunden täglich und maximal 40 Stunden wöchentlich arbeiten (Ausnahme: Du darfst an einzelnen Tagen 8,5 Stunden arbeiten, wenn du an anderen Tagen weniger arbeitest, sodass es insgesamt maximal 40 Stunden in der Woche sind)
  • Pausenzeit: Wenn du länger als 4,5 Stunden arbeitest, musst du mindestens 30 Minuten Pause machen. Wenn du länger als 6 Stunden arbeitest, muss die Pausenzeit mindestens 60 Minuten lang sein. (Diese Pausenzeiten dürfen zwar aufgeteilt werden, jede dieser kleinen Pausen muss aber mindestens 15 Minuten dauern! Du darfst maximal 4,5 Stunden ohne Pause arbeiten – und natürlich dürfen die Pausen nicht direkt am Anfang oder am Ende der Arbeitszeit liegen)
  • Schichtzeit: Die „Schichtzeit“ besteht aus Arbeits- und Pausenzeit. Deine Schichtzeit darf maximal 10 Stunden betragen
  • Nachtruhe: Du darfst nur zwischen 06:00 und 22:00 Uhr arbeiten (Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel beim Bäcker. Grundsätzlich gilt aber: keine Nachtschichten!)
  • Freizeit: Du musst jeden Tag mindestens 12 Stunden Freizeit nach Arbeitsende haben. (Als Beispiel: Wenn du um 20:00 Uhr Feierabend gemacht hast, darfst du am nächsten Tag frühestens um 08:00 Uhr wieder anfangen!)
  • 5-Tage-Woche und Wochenendarbeit: Du darfst an maximal 5 Tagen in der Woche arbeiten – und grundsätzlich nicht am Wochenende. (Ausnahme: Du arbeitest in einem Bereich, an dem Arbeit am Wochenende unerlässlich ist, zum Beispiel in der Pflege oder einer Gaststätte. Dann aber gilt: Du musst an einem anderen Tag in der Woche frei haben – und auch dann sind maximal zwei Samstage oder Sonntage im Monat erlaubt!)
  • Urlaub: Je jünger du bist, umso mehr Urlaub steht dir zu. Für 15-Jährige sind es mindestens 25 Tage im Jahr, für 16-Jährige mindestens 23 und für 17-Jährige mindestens 21 Tage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche (entscheidend ist dein Alter am 1. Januar des jeweiligen Jahres)
  • Ärztliche Untersuchung: Du musst vor Beginn der Arbeit und ein Jahr nach Arbeitsbeginn zu einer ärztlichen Untersuchung

Wie immer gibt es auch hier weitere Ausnahmen und besondere Regelungen. Zum Beispiel, wenn für deine Arbeit ein Tarifvertrag gilt.


Achtung Wenn du zwar älter als 15 Jahre, aber noch schulpflichtig bist, gelten die Regeln für 13- bis 14-Jährige auch für dich!


18- bis 99-Jährige

Wenn du volljährig bist, gelten für dich die allgemeinen Regeln des Arbeitsschutzes. Diese Regeln sind in verschiedenen Gesetzen festgehalten. Die wichtigsten Gesetze sind:


  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sicherzustellen. Zum Beispiel, indem mögliche Gefahren beurteilt und die Beschäftigten darauf hingewiesen werden
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Das Arbeitszeitgesetz schreibt unter anderem vor, wie lange du höchstens arbeiten darfst oder wie lang deine Pausen mindestens sein müssen

Schon gewusst? Bei der Gefahrenanalyse müssen Arbeitgeber auch das Alter der Beschäftigten berücksichtigen. Indirekt bist du als junger Mensch also doch besonders geschützt!



Fazit

Wenn du jobben willst, musst du einige Regeln beachten. Je nachdem, wie alt du bist, unterscheiden sich diese Regeln.

Noch Fragen?

Dein Ansprechpartner im JIZ

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