Ab welchem Alter darf ich arbeiten? Und was genau? Hier findest du alle wichtigen Infos.
Der Staat will junge Menschen schützen. Deswegen ist Kinderarbeit in Deutschland verboten. Konkret heißt das: Wenn du jünger als 13 Jahre bist, darfst du grundsätzlich nicht arbeiten. Auch Minijobs sind verboten, wenn du noch nicht 13 Jahre alt bist.
Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regel, zum Beispiel ein Betriebspraktikum, mit dem du als Schüler:in einen Betrieb kennenlernst, Theateraufführungen oder Arbeit für Film- und Fernsehproduktionen.
Auch Theateraufführungen oder die Arbeit für Film- und Fernsehproduktionen sind möglich. Das muss aber von einen Eltern, deinem Kinderarzt, deiner Schule und dem Jugendamt erlaubt werden. Mehr Infos und das Antragsformular findest du hier.
Wenn du älter als 13 und jünger als 15 Jahre alt bist, gilt für dich die Kinderarbeitsschutzverordnung. Die Kinderarbeitsschutzverordnung hat strenge Regeln. Abgesehen von wenigen Ausnahmen wie einem Betriebspraktikum darfst du nur arbeiten, wenn die Arbeit leicht und damit für Kinder geeignet ist. Das heißt: Sie darf deine Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung nicht gefährden.
Die Kinderarbeitsschutzverordnung nennt ganz bestimmte Tätigkeiten, die du machen darfst. Alles andere ist nicht erlaubt.
Erlaubte Tätigkeiten:
Tätigkeiten in Haushalt und Garten
Botengänge (Botengang heißt: Jemand gibt dir etwas, das du jemanden anderem bringen sollst; zum Beispiel eine Nachricht)
Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen
Nachhilfeunterricht
Betreuung von Haustieren
Einkaufstätigkeiten (Achtung: kein Alkohol und Tabak!)
Ernten und Feldbestellung (Feldbestellung heißt: Aussaat)
Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Selbstvermarktung heißt: Den direkten Verkauf von Produkten an den Kunden)
Versorgung von Tieren
Handreichung im Sport (Handreichung heißt: Kleinere Hilfstätigkeiten, zum Beispiel als Ballmädchen/Balljunge oder beim Aufbau von Geräten)
Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen von Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbänden, Vereinen und Parteien (nichtgewerblich heißt: Die Aktion zielt nicht in erster Linie darauf, Geld zu verdienen)
Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Du darfst höchstens zwei Stunden täglich arbeiten (Ausnahme: Arbeit in einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb – dort sind maximal drei Stunden erlaubt)
Die Arbeit darf nur zwischen 8 und 18 Uhr ausgeübt werden
Du darfst nicht am Wochenende und an Feiertagen arbeiten
Pflicht zur Mitarbeit im Haushalt Solange du bei deinen Eltern wohnst, musst du ihnen im Rahmen deiner Möglichkeiten bei der Hausarbeit helfen. So steht es im § 1619 BGB!
Wenn du zwischen 15 und 17 Jahre alt bist, gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Mit diesem Gesetz will der Staat junge Menschen vor Überlastung durch Arbeit schützen. Es verbietet also Arbeit, die zu schwer, zu gefährlich oder für junge Menschen ungeeignet ist. Damit sind zum Beispiel Tätigkeiten gemeint, bei denen du mit gefährlichen Stoffen zu tun hast, oder wenn der Arbeitsplatz extrem heiß oder kalt ist. Auch Akkordarbeit ist verboten.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Jugendlichen, die als Arbeitnehmer, Azubis oder Praktikanten beschäftigt sind.
Das sind die wichtigsten Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes:
Wie immer gibt es auch hier weitere Ausnahmen und besondere Regelungen. Zum Beispiel, wenn für deine Arbeit ein Tarifvertrag gilt.
Achtung Wenn du zwar älter als 15 Jahre, aber noch schulpflichtig bist, gelten die Regeln für 13- bis 14-Jährige auch für dich!
Wenn du volljährig bist, gelten für dich die allgemeinen Regeln des Arbeitsschutzes. Diese Regeln sind in verschiedenen Gesetzen festgehalten. Die wichtigsten Gesetze sind:
Schon gewusst? Bei der Gefahrenanalyse müssen Arbeitgeber auch das Alter der Beschäftigten berücksichtigen. Indirekt bist du als junger Mensch also doch besonders geschützt!
Wenn du jobben willst, musst du einige Regeln beachten. Je nachdem, wie alt du bist, unterscheiden sich diese Regeln.
Dein Ansprechpartner im JIZ
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