Minijobs

Nachhilfe geben, Zeitungen austragen, Regale auffüllen: Das alles geht als Minijob.


Was dabei zu beachten ist, erfährst du hier.

Minijob

Nachhilfe geben, Zeitungen austragen, Regale auffüllen: Das sind einige „Klassiker“, mit denen du als junger Mensch dein Taschengeld ausbessern kannst. Wenn du regelmäßig nebenher Geld verdienst, muss das offiziell gemeldet werden. Ansonsten wäre es Schwarzarbeit, also verboten.


Die beliebteste Variante ist der Minijob. Offiziell heißen Minijobs eigentlich „geringfügige Beschäftigung“. Von den besonderen Vorgaben zum Jugendarbeitsschutz abgesehen gelten für junge Menschen dieselben Regeln wie für alle.


Das heißt: Grundsätzlich kannst du zwischen zwei Varianten von Minijobs wählen.


1. Minijob mit Verdienstgrenze


Minijob mit Verdienstgrenze bedeutet: Du darfst für deine Arbeit im Jahresdurchschnitt monatlich nicht mehr als einen gesetzlich bestimmten Betrag verdienen. Dieser Betrag wird immer wieder angepasst. Momentan liegt die Verdienstgrenze bei 556 Euro.


Wie oft oder wie lange du arbeitest, ist egal. Oder anders gesagt: Der Stundenlohn spielt keine Rolle. Manche Minijobs sind also besser bezahlt als andere.


Nur ein Minijob! Wenn du eine Hauptbeschäftigung hast, kannst du nebenher nur in einem Minijob abgabenfrei arbeiten!


2. Kurzfristige Beschäftigung


Kurzfristige Beschäftigung bedeutet: Du darfst über das Jahr verteilt insgesamt maximal drei Monate oder 70 Tage arbeiten. Auch wenn du mehrere kurzfristige Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern hast: Insgesamt darfst du an höchstens 70 Tagen im Jahr arbeiten.


Wichtig: Eine kurzfristige Beschäftigung darfst du nicht „berufsmäßig“ machen. Das heißt: Sie darf nicht dein Haupteinkommen sein.


In aller Kürze Beim 556-Euro-Job ist entscheidend, wie viel du verdienst. Bei der kurzfristigen Beschäftigung ist entscheidend, wie lange du arbeitest.


Rentenbeiträge, Steuer und Co.: Was gilt?

Muss ich Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, wenn ich einen Minijob habe? Und was ist mit Steuern? Das erfährst du hier.

Nach der Schule Wenn du nach dem Schulabschluss für längere Zeit einen Minijob machst, musst du nachweisen, dass du bald mit einem Studium oder einer Ausbildung anfängst. Ansonsten wird der Minijob sozialversicherungspflichtig, auch wenn du unterhalb der Verdienstgrenze bleibst!

  • Sozialversicherung

    Bei beiden Varianten von Minijobs zahlst du in der Regel keine Abgaben für die Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung). Es gibt nur eine Ausnahme: Beim Minijob mit Verdienstgrenze („556-Euro-Job“) zahlst du einen kleinen Beitrag zur Rentenversicherung. Du kannst aber schriftlich beantragen, dich davon befreien zu lassen. Dann bekommst du etwas mehr ausgezahlt, sammelst aber keine Rentenpunkte. Beide Varianten haben also Vor- und Nachteile. Mehr Infos dazu findest du hier.

    Und: Wenn du Schüler:in oder Student:in bist, läuft deine Krankenversicherung weiter wie bisher. Du bist also über deine Familie versichert.
  • Steuer

    Beim klassischen Minijob mit Verdienstgrenze ist es einfach: Bleibst du unter der Verdienstgrenze, musst du auch keine Steuern zahlen.

    Etwas komplizierter ist es bei der kurzfristigen Beschäftigung. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

    Variante 1: Dein Arbeitgeber zahlt pauschal 25% Steuern auf dein Einkommen. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Du musst bei dieser Variante selbst nichts weiter tun, also auch keine Steuererklärung machen.

    Variante 2: Dein Lohn wird individuell nach deiner Steuerklasse versteuert. Für Schüler:innen und Studierende ist das oft die bessere Variante. Du kannst dann nämlich eine Steuererklärung machen und bekommst zu viel gezahlte Steuern zurück. Und das ist oft der Fall, weil Schüler:innen und Studierende nicht so viel verdienen – und der sogenannte „Grundfreibetrag“ berücksichtigt wird.

Arbeitsrecht und Minijobs: Kündigung, Arbeitszeugnis und Co.

Auch wenn es nur eine geringfügige Beschäftigung ist, hast du als Mini-Jobber:in Rechte. Zum Beispiel kannst du nicht ohne Grund oder ohne Einhaltung der Kündigungsfrist entlassen werden. Und du hast Recht auf Lohnfortzahlung, zum Beispiel bei Krankheit. Mehr Infos dazu findest du hier.


Für Schüler:innen und Studierende ist aber vor allem eines wichtig: Als Minijober:in hast du Recht auf ein Arbeitszeugnis. Du solltest dir unbedingt ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen. Es belegt deine Erfahrungen in der Berufswelt – ein Vorteil bei späteren Bewerbungen!


Wie bei „echten“ Jobs gibt es auch bei Minijobs zwei Varianten von Arbeitszeugnissen:


1. Das einfache Arbeitszeugnis: Es enthält nur die wichtigsten Infos – deinen Namen, den des Arbeitsgebers, eure Anschriften, die Art des Minijobs und die Dauer der Beschäftigung.


2. Das qualifizierte Arbeitszeugnis: Es enthält dieselben Angaben wie das einfache Arbeitszeugnis, aber zusätzlich eine Beurteilung. Beurteilt werden deine Leistung, deine Arbeitsbereitschaft, deine Belastbarkeit und dein Sozialverhalten.


Weihnachtsgeld für alle Minijobber dürfen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das heißt zum Beispiel: Bekommen Vollzeitbeschäftigte Weihnachtsgeld, müssen auch die Minijobber Weihnachtsgeld bekommen!


Unterschied zur Nachbarschaftshilfe

Nicht immer, wenn du für deine Tätigkeit Geld bekommst, muss das der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Wenn du zum Beispiel mal für einen Nachbarn den Rasen mähst oder einkaufen gehst und der Nachbar dir danach ein bisschen Geld zusteckt, gilt das als „Nachbarschaftshilfe“. Der Unterschied zum Minijob: Du hilfst, weil du deinem Nachbarn etwas Gutes tun willst – nicht wegen des Geldes. Und du machst das nicht regelmäßig. Mehr Infos dazu findest du hier.


Bezahlung im Minijob

Wie viel du in deinem Minijob pro Stunde verdienst, hängt natürlich von der Tätigkeit ab.


Da die meisten Minijobs eher Aushilfstätigkeiten sind, ist der Stundenlohn oft nicht sehr hoch. Trotzdem lohnt es sich, Jobangebote zu vergleichen.


Mindestlohn Den gesetzlichen Mindestlohn bekommst du nur, wenn du volljährig bist oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hast.


Jobsuche

Es gibt viele Möglichkeiten, einen Minijob zu finden, vor allem online.


Neben vielen privaten Webseiten geht das auch auf der Website der Bundesagentur für Arbeit – ganz einfach „Minijob“ im ersten Suchfeld eingeben und „Wiesbaden“ im zweiten.


Wenn du Hunde ausführen, Rasen mähen oder Babysitten willst: Für Minijobs in Privathaushalten gibt es eine eigene Seite der Minijob-Zentrale.


Das Internet ist nicht alles Oft findest du spannende Minijobs in deiner Gegend auf Schwarzen Brettern im Supermarkt um die Ecke. Und hör dich auch in deiner Nachbarschaft um!


Fazit

Minijobs sind eine einfache Möglichkeit, das Taschengeld aufzubessern. Vergiss nicht, dir ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen!

Noch Fragen?

Dein Ansprechpartner im JIZ

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