Arbeit als Werkstudent:in

Als Werkstudent:in kannst du mehr verdienen als mit einem Minijob.


Einen ersten Überblick zum Thema findest du hier.

Wenn du studierst, kannst du nebenher als Werkstudent:in arbeiten. Das „Nebenher“ ist entscheidend: Du darfst während des Semesters nämlich maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten (während der Semesterferien kannst du sogar Vollzeit arbeiten).


Der Unterschied zu einem Minijob ist, dass du als Werkstudent:in mehr verdienen darfst (keine Verdienstgrenze). Du darfst auch an mehr als 70 Tagen im Jahr arbeiten (Das heißt, deine Beschäftigung gilt nicht als kurzfristig).


Der Unterschied zu einem normalen Job ist, dass du und dein Arbeitgeber weniger Abgaben zur Sozialversicherung zahlen. Das macht Werkstudent:innen auch für Unternehmen attraktiv. Bei der Lohnsteuer gibt es dagegen keinen Unterschied zum normalen Job. Das heißt: Du musst deinen Lohn versteuern wie alle Arbeitnehmer. Aber: Wenn du unter dem Grundfreibetrag bleibst, kannst du dir das Geld mit einer Steuererklärung zurückholen.


Der eigentliche Vorteil für dich: Wenn du in einem Bereich arbeitest, der zu deinem Studium passt, sammelst du als Werkstudent:in erste Erfahrungen – das ist ein Pluspunkt, wenn du dich später bewirbst!


Mehr Infos dazu findest du in der Minijob-Zentrale.


Fazit

Wenn du studierst, kann die Arbeit als Werkstudent:in besser für dich sein als ein Minijob.

Noch Fragen?

Dein Ansprechpartner im JIZ

Entschuldigung.

We're sorry.

Die Seite kann nicht dargestellt werden.

The page cannot be displayed.

Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.

Please update your browser.