Schon gewusst? Auch wenn du deinen Abschluss nachholst, kannst du Schüler-BAföG bekommen. Mehr Infos dazu hier.
Das deutsche Bildungssystem ist sehr kompliziert. Das liegt vor allem daran, dass die Bundesländer für die Bildung zuständig sind. Das heißt: Es gibt eigentlich gar kein „deutsches Bildungssystem“.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat eine gute Übersicht erstellt. Dort kannst du auf einer interaktiven Grafik schauen, wo du dich in Sachen Bildung und Ausbildung gerade befindest und welche Wege dir offenstehen – du wirst sehen, dass es sehr viele Möglichkeiten gibt!
Allgemeinbildende und berufliche Schulen, staatliche und private Schulen, Förder- und Ganztagsschulen: Bei dieser Vielfalt ist es gar nicht leicht, die passende Schule zu finden. Hilfe bietet der "Schulwegweiser" der Stadt Wiesbaden, mit dem du Schulen suchen und finden kannst, die deinen Vorstellungen entsprechen.
Alle, die schon mal geschwänzt haben, wissen es: In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Das heißt: Ab sechs Jahren muss jedes Kind in die Schule. Diese Schulpflicht dauert entweder bis zum Ende der 9. oder bis zum Ende der 10. Klasse. Wer danach nicht weiter zur Schule geht, muss eine Berufsausbildung machen.
Übrigens bist du nicht nur verpflichtet, die Schule zu besuchen, du hast auch ein Recht darauf: Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sagt, dass alle jungen Menschen ein Recht auf Bildung haben. Das war nicht immer so: Früher hatten nur Kinder von sehr reichen Eltern die Möglichkeit, Rechnen, Schreiben und andere Dinge zu lernen.
Vollzeitschulpflicht heißt: Du musst die meiste Zeit des Tages für die Schule nutzen, indem du den Unterricht besuchst, zuhause lernst und deine Hausaufgaben machst. Wie lange diese Pflicht gilt, hängt vom Bundesland ab, in dem du wohnst. In Wiesbaden (Hessen) dauert die Vollzeitschulpflicht grundsätzlich neun Jahre. Wenn du nach neun Jahren Schule keinen Hauptschulabschluss gemacht hast, kann die Vollzeitschulpflicht verlängert werden. Das passiert aber nur, wenn deine Eltern oder die Schulleitung es beantragen und wenn wahrscheinlich ist, dass du den Abschluss nach einem weiteren Jahr schaffst. Sogar zwei Jahre Verlängerung sind in Ausnahmefällen möglich!
Übrigens: Schulbesuchsjahre und Jahrgangsstufen sind zwei Paar Schuhe. Das heißt: Wenn du zweimal eine Klasse wiederholt hast, endet die Vollzeitschulpflicht für dich bereits nach der 7. Klasse. Umgekehrt gilt das aber nicht: Wenn du zweimal eine Klasse übersprungen hast, endet die Vollzeitschulpflicht also auch für dich nach der 9. Klasse – obwohl du nur sieben Jahre zur Schule gegangen bist!
Achtung: Wenn du nach neun Jahren keinen Freiwilligendienst, keine Ausbildung oder eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit machst, verlängert sich die Vollzeitschulpflicht automatisch um ein weiteres Jahr, also auf zehn Jahre!
Wenn du die Vollzeitschulpflicht hinter dir gelassen hast, kommt die Berufsschulpflicht. Manchmal wird die Berufsschulpflicht auch Teilzeitschulpflicht genannt.
Den Begriff „Berufsschulpflicht“ kann man leicht falsch verstehen. Er bedeutet nämlich nicht, dass du eine Berufsschule besuchen musst. Das heißt: Du erfüllst die Berufsschulpflicht auch dann, wenn du eine Ausbildung machst oder (weiterhin) eine allgemeinbildende Schule besuchst. Zu den allgemeinbildenden Schulen gehören alle Schulen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden, also zum Beispiel Hauptschule, Realschule oder Gymnasium. Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluss einer Berufsausbildung, nach der 12. Klasse oder wenn du volljährig bist.
Es kann gute Gründe geben, die Schule zu schwänzen: Langweiliger Unterricht, Mobbing von Mitschüler*innen oder Angst vor Klassenarbeiten zum Beispiel. Trotzdem solltest du eine andere Lösung suchen, denn Schwänzen hat Folgen.
Entscheidend ist, wie oft du die Schule schwänzt. Wenn du „nur“ eine Stunde unentschuldigt fehlst, werden wahrscheinlich nur deine Eltern informiert. Vielleicht musst du aber auch nachsitzen.
Je öfter du die Schule schwänzt, desto ernster sind die Folgen: Es kann sein, dass das Jugendamt sich einschaltet, um zu prüfen, was die Gründe für dein Fehlen sind. Das Ordnungsamt kann sogar ein Bußgeld von dir oder deinen Eltern verlangen. In seltenen, besonders krassen Fällen drohen deinen Eltern eine Freiheitsstrafe (Gefängnis) und der Entzug des Sorgerechts. Du selbst kannst außerdem zu Sozialstunden verdonnert werden.
Achtung: Auch eine einzige unentschuldigte Fehlstunde wird im Zeugnis vermerkt. Wenn du dich mit diesem Zeugnis bewerben möchtest, ist das schlecht.
Wenn du Probleme in der Schule hast, kannst du dich in Wiesbaden an verschiedene Organisationen wenden. Diese findest du hier.
Es gibt aber auch Hilfe direkt in der Schule: Schulpsycholog*innen, Vertrauenslehrer*innen, Sozialarbeiter*innen und UBUS-Fachkräfte unterstützen dich, wenn du Fragen oder Probleme hast.
Die Schulpflicht ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft und dem Aufenthaltstitel. Das heißt: Auch wenn du keinen deutschen Pass oder nur eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hast, musst du in die Schule.
Du kannst noch kein oder nur wenig Deutsch? Es gibt extra Klassen, in denen du schnell Deutsch lernen kannst.
Du willst mehr wissen? Du willst dich für die Schule anmelden?
Je nachdem, wie alt du bist, musst du dich dafür an eine dieser beiden Stellen wenden:
Unter 16 Jahren: Aufnahme- und Beratungszentrum am Staatlichen Schulamt (ABZ)
Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden
Walter-Hallstein-Straße 3–5
65197 Wiesbaden
Telefonische Erreichbarkeit
Montag - Donnerstag | 10:00 - 14:00 Uhr |
Ab 16 Jahren: Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) an der Kerschensteiner Schule
Kerschensteiner Schule
Welfenstraße 10
65189 Wiesbaden
Öffnungszeiten
Montag: | 10:00 - 13:00 Uhr |
Dienstag: | 12:00 - 14:00 Uhr |
Mittwoch: | 10:00 - 13:00 Uhr |
Donnerstag: | 12:00 - 14:00 Uhr |
Termine auch nach Vereinbarung
Du kommst in der Schule nicht mehr mit? In einem bestimmten Fach oder vielleicht in mehreren Fächern?
Keine Sorge: Das geht vielen Schüler*innen manchmal so und ist erst mal kein Problem. Wenn deine Versetzung oder dein Abschluss gefährdet ist, solltest du allerdings etwas unternehmen. Vielen Schüler*innen hilft in dieser Situation Nachhilfeunterricht. Schätzungen gehen davon aus, dass fast jede*r zweite Schüler*in irgendwann einmal Nachhilfe nimmt. Mit dieser Unterstützung kannst auch du es schaffen, deine Schulleistungen zu verbessern und deine Haussaufgaben schneller zu erledigen. Nachhilfe gibt es in Einzelstunden und in Gruppenstunden.
Nachhilfeunterricht kostet Geld. Die Kosten unterscheiden sich sehr stark. Das liegt daran, dass die Berufsbezeichnung nicht „geschützt“ ist. Das heißt: Jede*r kann sich Nachhilfelehrer*in nennen und Nachhilfeunterricht geben. Das wiederum bedeutet: Es gibt sehr gute und sehr schlechte Nachhilfelehrer*innen. Auch wenn du bei einer bekannten Firma oder einem bekannten Verein Nachhilfe nimmst, gibt es also keine Erfolgsgarantie. Weitere Infos dazu findest du hier.
Wenn du nicht genug Geld hast, um Nachhilfeunterricht zu bezahlen, hilft dir der Staat. Voraussetzung ist, dass du nicht älter als 25 Jahre bist, noch zu Schule gehst und deine Familie Sozialleistungen bekommt, zum Beispiel Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Der Staat nutzt den Begriff „Lernförderung“. Er meint aber dasselbe wie Nachhilfe. Wenn du Lernförderung brauchst, musst du einen Antrag stellen. Ab 15 Jahren darfst du das selbst machen. Vorher müssen deine Eltern den Antrag stellen. Weitere Infos dazu findest du hier.
Seit dem 1. August 2023 gibt es ein neues Ticket für alle jungen Menschen in Wiesbaden. Es heißt „Schülerticket Hessen WI15“. Genau wie beim „Schülerticket Hessen“ kannst du damit alle Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse in Hessen und Mainz nutzen – sogar „AnrufSammelTaxis“ kannst du nutzen, ausgenommen sind nur Fernverkehrszüge.
Der Unterschied zum „Schülerticket Hessen“ ist der Preis: Das „Schülerticket Hessen WI15“ kostet nur 15 Euro im Monat, also die Hälfte! Wenn deine Eltern oder deine Erziehungsberechtigten Sozialleistungen bekommen (zum Beispiel Bürgergeld, Wohngeld oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz), kostet das Ticket sogar nur 10 Euro im Monat.
Alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und einschließlich 17 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Wiesbaden haben, können es kaufen. Hauptwohnsitz heißt: Du musst den Großteil deiner Zeit in Wiesbaden leben. Alle weiteren Infos und einen Online-Bestellschein findest du hier.
PS: Wenn du 18 Jahre oder älter bist, noch zur Schule gehst oder eine Ausbildung machst, ist das „Schülerticket Hessen“ ein gutes Angebot für dich (siehe unten).
Dein Hauptwohnsitz ist nicht Wiesbaden? Dann kommt für dich das „Schülerticket Hessen“ infrage. Damit kannst du alle Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse in Hessen und Mainz nutzen – sogar „AnrufSammelTaxis“ kannst du nutzen, ausgenommen sind nur Fernverkehrszüge. Es kostet 365 Euro im Jahr.
Obwohl es „Schülerticket“ heißt, können es auch Azubis, angehende Beamte und Freiwilligendienstleistende kaufen. Alle weiteren Infos findest du hier.
Zum Thema Schule gibt es viel zu sagen. Einen guten Überblick zu erlangen ist deshalb nicht einfach. Wenn du Fragen hast, komm gerne bei uns im JIZ vorbei.
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