Demokratie erleben

Du hast viele Möglichkeiten, dich in Wiesbaden einzubringen. Wie das geht, erfährst du hier.

Demokratie in Wiesbaden – Sei auch du dabei!

Deutschland ist eine Demokratie. Das heißt: Die Menschen bestimmen darüber, wie das Leben in unserer Gesellschaft aussieht. Das wichtigste Mittel dazu sind Wahlen. Denn vom Wahlergebnis hängt ab, welche Partei die Mehrheit im Parlament hat – und wer die Mehrheit hat, regiert.


Die schlechte Nachricht ist: Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, darfst du in Hessen nicht wählen. Die gute Nachricht ist: Demokratie ist mehr, als alle paar Jahre wählen zu gehen.


Demokratie ist mehr als nur Wahlen
Demokratie heißt auch: Seine Meinung sagen, sich einmischen und Dinge selbst in die Hand nehmen. Und all das kannst du auch, wenn du noch nicht volljährig bist.


Natürlich werden nicht alle Dinge, die deinen Alltag in Wiesbaden betreffen, auch in Wiesbaden beschlossen. Trotzdem hast du viele Möglichkeiten, etwas zu verändern. Welche das sind, erfährst du hier:

  • Ortsbeiräte

    Jeder Stadtteil hat einen Ortsbeirat. Der Ortsbeirat ist so etwas wie ein Parlament des Stadtteils. Die Aufgabe der Ortsbeiräte ist, die Stadtverordnetenversammlung (= „Parlament“ von Wiesbaden) und den Magistrat (= „Regierung“ von Wiesbaden) zu beraten. Im Ortsbeirat sitzen gewählte Personen, die sich gut im Stadtteil auskennen. Jeden Ortsbeirat führt eine Ortsvorsteherin oder ein Ortsvorsteher.
    Du hast ein konkretes Anliegen in deinem Stadtteil? Dann kannst du dich in einem ersten Schritt an den Ortsbeirat wenden. Die Sitzungen der Ortsbeiräte sind meistens öffentlich. Das heißt: Jeder darf vorbeikommen. Hier findest du eine Liste von allen Ortsbeiräte und ihren nächsten Sitzungen.
    Bevor du dich an den Ortsbeirat wendest, kannst du vorher auch mit dem oder der Stadtteiljugendbeauftragten sprechen.
  • Stadtteiljugendbeauftragte

    In vielen Stadtteilen gibt es Stadtteiljugendbeauftragte. Wie der Name schon sagt, ist ihr „Auftrag“, sich um die Themen, die Wünsche und Probleme von jungen Menschen zu kümmern. Die Stadtteiljugendbeauftragten werden vom Ortsbeirat bestimmt, müssen aber selbst nicht Mitglied im Ortsbeirat sein.
    Die Stadtteiljugendbeauftragten arbeiten ehrenamtlich. Das heißt: Sie machen das in ihrer Freizeit und bekommen kein Geld. Deswegen gibt es Stadtteiljugendbeauftragte auch nicht in jedem Stadtteil.
    Ob es einen Stadtteiljugendbeauftragten in deinem Stadtteil gibt, erfährst du beim Ortsbeirat. Du kannst dich aber auch im JIZ melden, dann leiten wir dein Anliegen weiter. Dafür müssen wir nur die Straße wissen, in der du wohnst.
  • Jugend im Rathaus

    Einmal im Jahr hast du die Möglichkeit, mit den Menschen zu sprechen, die in Wiesbaden die politischen Entscheidungen treffen: Alle Jugendlichen der Schulklassen 8–11 können im Rahmen von „Jugend im Rathaus“ mit Politikerinnen und Politikern sprechen.
    Vor der Veranstaltung bereitet das „Kinder- und Jugendbüro“mit deiner Klasse den Besuch vor. Wenn du Interesse hast mitzumachen, musst du deine Lehrerin oder deinen Lehrer darauf ansprechen.

Jugendparlament


Das Jugendparlament Wiesbaden (Jupa) vertritt die Interessen der jungen Menschen in unserer Stadt. Das Jupa besteht aus 31 Personen, die alle zwei Jahre gewählt werden.


Wählen und gewählt werden dürfen alle jungen Menschen, die in Wiesbaden wohnen und am Tag der Wahl zwischen 14 und 21 Jahre alt sind. Die Wahlen finden als Briefwahl statt.


Das Jupa darf in der Stadtverordnetenversammlung (= „Parlament“ von Wiesbaden) reden und Anträge stellen.
Mehr über das Jupa und seine Arbeit erfährst du auf seiner Website.


Ob Schüler*in oder Azubi - so wirst du gehört.

Schüler*innenvertretung und Stadtschüler*innenrat


Spätestens ab der fünften Klasse werden in allen Schulen Klassensprecherinnen oder Klassensprecher gewählt. Die Klassensprecher vertreten die Interessen aller Schülerinnen und Schüler – und dürfen deswegen nur von ihnen gewählt und abgewählt werden.


Dein Recht auf Schülervertretung
Die Schülervertretung (SV) ist durch ein Gesetz vorgeschrieben. Ebenso ist vorgeschrieben, dass die Schülervertretung genug Zeit und Räumlichkeiten für ihre Arbeit bekommen muss

  • Was sind die Aufgaben der Schülervertretung?

    Die Aufgaben der Schülervertretung sind vielfältig: Sie stehen nicht nur im Kontakt mit der Schulleitung, sondern – wenn nötig – auch mit den Schulaufsichtsbehörden oder der Öffentlichkeit.
  • Was macht der Stadtschüler*innenrat (SSR)?

    Der Stadtschüler*innenrat vertritt die Interessen aller Wiesbadener Schulen. Mitglied des Stadtschüler*innenrates sind: Alle Schulsprecher und Schulsprecherinnen sowie jeweils zwei Delegierte von allen weiterführenden Schulen.
    Jedes Jahr wählt der Stadtschüler*innenrat einen Vorstand und eine Stadtschulsprecherin oder einen Stadtschulsprecher.
    Du musst nicht gewählt sein, um im Stadtschüler*innenrat mitzuarbeiten: Es gibt Arbeitskreise zu ganz verschiedenen Themen, in denen du dich immer einbringen kannst.
    Alle aktuellen Infos findest du auf www.ssr-wiesbaden.de.

Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb


In vielen Firmen vertritt ein Betriebsrat die Interessen der Angestellten. Ob ein Betriebsrat besteht, hängt von der Größe der Firma ab: Arbeiten dort mindestens fünf Arbeitnehmende, haben sie das Recht, einen Betriebsrat zu gründen.

Wenn ein Betriebsrat besteht und außerdem mindestens fünf junge Menschen in der Firma arbeiten, die entweder minderjährig sind oder noch eine Ausbildung machen, muss auch eine sogenannte „Jugend- und Auszubildendenvertretung“ (JAV) gewählt werden.

  • Was sind die Aufgaben der JAV?

    Die JAV ist Teil des Betriebsrates und vertritt die Interessen der jungen Menschen gegenüber den Arbeitgebern. Deswegen hat die JAV viele Rechte: Sie muss zum Beispiel über alle Dinge informiert werden, die junge Menschen in der Firma betreffen.
  • Welche Rechte habe ich als Mitglied der JAV?

    Wenn du Mitglied der JAV bist, hast auch du selbst viele Rechte: Zum Beispiel einen Anspruch auf Freistellung. Das heißt: Du kannst deine Aufgaben für die JAV während deiner Arbeitszeit erledigen und bekommst trotzdem dein Gehalt. Außerdem darf dir nicht gekündigt werden. Mehr Infos zur JAV findest du hier.

Demonstrieren - das solltest du wissen.

Demonstration und Demokratie – das klingt nicht nur ähnlich, sondern hat auch viel miteinander zu tun: Ohne Demonstrationen keine Demokratie und ohne Demokratie keine Demonstrationen. Sich zu versammeln ist deshalb ein Grundrecht.


Anmeldung einer Demonstration


Eine Demo muss angemeldet werden
Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel gilt: Sie müssen vorher bei der Polizei oder beim Ordnungsamt angemeldet werden. Jede*r kann eine Demo anmelden - das geht auch online.


„Anmeldung“ heißt nicht, dass du eine Erlaubnis oder Genehmigung brauchst. Es geht nur darum, dass die Polizei Bescheid weiß und zum Beispiel den Verkehr umleiten kann. Die Anmeldung einer Demo muss spätestens 48 Stunden vorher erfolgen.

Natürlich gibt es Ausnahmen: Willst du aus einem aktuellen Anlass kurzfristig demonstrieren, musst du nicht 48 Stunden warten. Du musst die Demo aber trotzdem so schnell wie möglich anmelden.

  • Wo kann ich eine Demo anmelden?

    Eine Demo muss bei der Polizei oder beim Ordnungsamt angemeldet werden. „Anmeldung“ heißt nicht, dass du eine Erlaubnis oder Genehmigung brauchst. Grundsätzlich darfst du dir den Ort deiner Demo frei auswählen. Die Polizei darf dieses Recht nur einschränken, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Diese Gefährdung muss konkret und nachvollziehbar begründet werden.
    In Wiesbaden gibt es außerdem eine „Bannmeile“: Rund um den Hessischen Landtag dürfen grundsätzlich keine Demos stattfinden. Ausnahme: Der Landtag arbeitet am Tag von der Demo nicht. Mehr Infos dazu findest du hier.
  • Welche Angaben muss ich machen, um eine Demo anzumelden?

    Folgendes Angaben musst du machen, um eine Demo anzumelden:
    • Name des Veranstalters (zum Beispiel einer Initiative oder eines Vereins)
    • Name der Versammlungsleiterin oder des Versammlungsleiters
    • Datum, Zeit und Ort der Demo
    • Route (sofern ihr euch bewegen wollt)
    • Motto oder Thema
    • Schätzung der Teilnehmendenzahl

Was auf einer Demonstration verboten ist


Das Grundgesetz schützt nur friedliche Demos. Folgendes ist auf Demos verboten:


  • Waffen
  • Gewalt gegen Menschen oder Sachen
  • Sich vermummen
  • Uniformen tragen

Das Demo-Einmaleins


Du willst mehr darüber wissen, welche Rechte du auf Demos hast?
Du hättest gerne eine „Checkliste“ für die erste Teilnahme an einer Demo?
Der Stadtjugendring Wiesbaden hat all das in einer Übersicht zusammengestellt.


Fazit

Es gibt weit mehr als Wahlen, um sich in Wiesbaden einzumischen. Egal ob im Jugendparlament, in der SV, als Azubi oder auf einer Demo: Deine Stimme zählt!

Noch Fragen?

Dein Ansprechpartner im JIZ

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