Du hast viele Möglichkeiten, dich in Wiesbaden einzubringen. Wie das geht, erfährst du hier.
Deutschland ist eine Demokratie. Das heißt: Die Menschen bestimmen darüber, wie das Leben in unserer Gesellschaft aussieht. Das wichtigste Mittel dazu sind Wahlen. Denn vom Wahlergebnis hängt ab, welche Partei die Mehrheit im Parlament hat – und wer die Mehrheit hat, regiert.
Die schlechte Nachricht ist: Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, darfst du in Hessen nicht wählen. Die gute Nachricht ist: Demokratie ist mehr, als alle paar Jahre wählen zu gehen.
Demokratie ist mehr als nur Wahlen
Demokratie heißt auch: Seine Meinung sagen, sich einmischen und Dinge selbst in die Hand nehmen. Und all das kannst du auch, wenn du noch nicht volljährig bist.
Natürlich werden nicht alle Dinge, die deinen Alltag in Wiesbaden betreffen, auch in Wiesbaden beschlossen. Trotzdem hast du viele Möglichkeiten, etwas zu verändern. Welche das sind, erfährst du hier:
Das Jugendparlament Wiesbaden (Jupa) vertritt die Interessen der jungen Menschen in unserer Stadt. Das Jupa besteht aus 31 Personen, die alle zwei Jahre gewählt werden.
Wählen und gewählt werden dürfen alle jungen Menschen, die in Wiesbaden wohnen und am Tag der Wahl zwischen 14 und 21 Jahre alt sind. Die Wahlen finden als Briefwahl statt.
Das Jupa darf in der Stadtverordnetenversammlung (= „Parlament“ von Wiesbaden) reden und Anträge stellen.
Mehr über das Jupa und seine Arbeit erfährst du auf seiner Website.
Spätestens ab der fünften Klasse werden in allen Schulen Klassensprecherinnen oder Klassensprecher gewählt. Die Klassensprecher vertreten die Interessen aller Schülerinnen und Schüler – und dürfen deswegen nur von ihnen gewählt und abgewählt werden.
Dein Recht auf Schülervertretung
Die Schülervertretung (SV) ist durch ein Gesetz vorgeschrieben. Ebenso ist vorgeschrieben, dass die Schülervertretung genug Zeit und Räumlichkeiten für ihre Arbeit bekommen muss
In vielen Firmen vertritt ein Betriebsrat die Interessen der Angestellten. Ob ein Betriebsrat besteht, hängt von der Größe der Firma ab: Arbeiten dort mindestens fünf Arbeitnehmende, haben sie das Recht, einen Betriebsrat zu gründen.
Wenn ein Betriebsrat besteht und außerdem mindestens fünf junge Menschen in der Firma arbeiten, die entweder minderjährig sind oder noch eine Ausbildung machen, muss auch eine sogenannte „Jugend- und Auszubildendenvertretung“ (JAV) gewählt werden.
Demonstration und Demokratie – das klingt nicht nur ähnlich, sondern hat auch viel miteinander zu tun: Ohne Demonstrationen keine Demokratie und ohne Demokratie keine Demonstrationen. Sich zu versammeln ist deshalb ein Grundrecht.
Eine Demo muss angemeldet werden
Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel gilt: Sie müssen vorher bei der Polizei oder beim Ordnungsamt angemeldet werden. Jede*r kann eine Demo anmelden - das geht auch online.
„Anmeldung“ heißt nicht, dass du eine Erlaubnis oder Genehmigung brauchst. Es geht nur darum, dass die Polizei Bescheid weiß und zum Beispiel den Verkehr umleiten kann. Die Anmeldung einer Demo muss spätestens 48 Stunden vorher erfolgen.
Natürlich gibt es Ausnahmen: Willst du aus einem aktuellen Anlass kurzfristig demonstrieren, musst du nicht 48 Stunden warten. Du musst die Demo aber trotzdem so schnell wie möglich anmelden.
Das Grundgesetz schützt nur friedliche Demos. Folgendes ist auf Demos verboten:
Du willst mehr darüber wissen, welche Rechte du auf Demos hast?
Du hättest gerne eine „Checkliste“ für die erste Teilnahme an einer Demo?
Der Stadtjugendring Wiesbaden hat all das in einer Übersicht zusammengestellt.
Es gibt weit mehr als Wahlen, um sich in Wiesbaden einzumischen. Egal ob im Jugendparlament, in der SV, als Azubi oder auf einer Demo: Deine Stimme zählt!
Dein Ansprechpartner im JIZ
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