Du hast Schulden? Oder jemand aus deinem Freundeskreis? Dann bist du hier richtig. Hier findest du alle wichtigen Informationen zum Thema „Überschuldung“.
Sich bei Freunden oder der Familie Geld leihen, um sich eine Pizza zu kaufen oder ins Schwimmbad zu gehen – das ist weit verbreitet und erst mal kein Problem.
Problematisch wird es, wenn du „überschuldet“ bist. „Überschuldet“ heißt: Du hast nicht genug Geld, um deine Schulden jetzt oder in naher Zukunft zurückzubezahlen.
Problematisch sind deshalb vor allem Schulden, die du bei fremden Personen oder Firmen hast, zum Beispiel bei deinem Handy-Anbieter oder bei einem Internetshop.
Schulden wachsen mit der Zeit.
Das Problem bei diesen Schulden ist: Meistens wachsen sie mit der Zeit. Und: Du bist durch einen Vertrag dazu verpflichtet, die Schulden zu bezahlen.
Große Firmen interessieren sich auch nicht für die Gründe, warum du gerade kein Geld hast. Das heißt: Sie werden rechtliche Schritte einleiten, um ihr Geld zu bekommen.
Der Ablauf ist meistens so: Zuerst bekommst du eine Mahnung. Das heißt: Der Gläubiger – so nennt man Personen, denen Geld geschuldet wird – fordert dich in einem Brief noch mal auf, das Geld zu bezahlen.
Wenn du nach mehreren Mahnungen immer noch nicht bezahlt hast, wird der Gläubiger einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen beauftragen. Der Rechtsanwalt oder das Inkassounternehmen wenden sich dann an ein Gericht.
Bekomme ich immer erst eine Mahnung?
Ein Gläubiger ist nicht verpflichtet, zuerst eine Mahnung zu schreiben. Er kann schon vorher einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen beauftragen.
Wenn du immer noch nicht zahlst, schickt das Gericht dir zuerst einen Mahnbescheid. Und wenn du dann immer noch nicht zahlst, einen Vollstreckungsbescheid.
Der Vollstreckungsbescheid ist dreißig Jahre lang gültig und wie ein Urteil. Das heißt: Jetzt hat der Gläubiger viele Möglichkeiten, sich sein Geld zu holen. Diese Möglichkeiten nennt man: „Zwangsvollstreckungsmaßnahmen“.
Meistens beauftragt der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher. Seine Aufgabe ist, das Geld bei dir zu holen.
Der Gerichtsvollzieher wird vielleicht bei dir zuhause prüfen, ob du wertvolle Sachen hast. Diese Sachen wird er pfänden. Das heißt: Er nimmt sie mit und verkauft sie. Mit dem Geld bezahlt er dann deine Schulden. Das nennt man „Sachpfändung“. Sachpfändungen sieht man oft in Filmen. In der Realität sind sie aber selten.
Meistens schaut der Gerichtsvollzieher nämlich, ob du Geld auf der Bank hast oder regelmäßig Lohn erhältst. Dann wird er dieses Geld pfänden, um deine Schulden zu bezahlen. Deine Bank muss dem Gerichtsvollzieher das Geld geben.
Wenn das bei dir der Fall ist, solltest du spätestens jetzt die Schuldenberatung besuchen.
Wenn du Schulden hast, solltest du nicht lange warten. Es gibt viele Experten, die dir weiterhelfen können. Auf der Seite der Wiesbadener Schuldnerberatung findest du eine Übersicht über alle Beratungsstellen, bei denen du mit den Experten sprechen kannst. Unter dem Punkt „Zuständigkeit“ erfährst du, welche Stelle für dich zuständig ist. Die Zuständigkeit hängt von der Straße ab, in der du wohnst.
Bei Überschuldung wende dich an die Experten einer Schuldnerberatung. Dort wird dir geholfen, dass deine Schulden kleiner werden, nicht größer. Dort wird dir geholfen, damit deine Schulden kleiner werden, nicht größer.
Deine Ansprechpartner im JIZ
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